Einige Fragen vor der anmeldung

Ich überlege grade zu wechseln mein bisheriger Messstellen Betreiber ist auch gleichzeitig mein Vermieter und ex Arbeitgeber ( ehemalige Stadtwerke) das Haus selbst ist von 1952 Die letzte Erneuerung der elektrischen anlagen ist Anfang der 1980 erfolgt ( meine Familie wohnt seit ewigen Zeiten hier und ich habe die Wohnung vor 10 Jahren übernommen ) wie ich damals die Wohnung übernommen habe wollte ich einen Elektriker mit dem Einbau eines FI-Schutzschalter beauftragen das hat er nach Begutachtung des Verteilerkastens dann mit der Begründung abgelehnt das dieser in keiner vorm mehr den Vorschriften entspricht . Das teilte ich dem Eigentümer damals mit wonach A. nichts passierte an dem Kasten und B mir eine Abmahnung ins haus flatterte mit der Begründung das ich nicht befugt wäre arbeiten an der Elektrischen Verteileranlage zu beauftragen oder durchzuführen. Jetzt Stellt sich mir die Frage wird das , wenn ich wechseln sollte , genau so ablaufen und beide Seiten dann auf den kosten sitzen bleiben . Stromzähler und Sicherungen befinden sich in einem Holzkasten im Treppenhaus vor meiner Wohnung ( wie die Wohnung unter uns neu vermietet wurde installierte der Eigentümer einen Hager Schrank und Zog auch die Anschluss Leitung aus dem Keller neu bis dahin ) . Sorry für diesen Ellen langen text

Hallo @C.Paris,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte vergewissern Sie sich vor der Bestellung, dass Ihr Zählerschrank die Vorschriften Ihres örtlichen Netzbetreibers erfüllt. Sonst werden wir Ihre Bestellung nicht annehmen können.

Damit der Einbau Ihres Smart Meters erfolgreich durchgeführt werden kann, muss außerdem unserem Installateur ein Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden. Befindet sich Ihr Internetanschluss in der Nähe des Zählers, lässt sich eine direkte Verbindung per LAN-Kabel herstellen. Falls die Entfernung zwischen Zähler und Internetanschluss zu groß ist, erfolgt der Datenaustausch durch eine Powerlineverbindung über die Stromleitung im Haus. Bei letzter Option entfällt bei der Online Bestellung Ihres Smart Meters eine einmalige Gebühr von 39 Euro.

Herzliche Grüße,

Pablo Santiago

Hum ja dann werde ich das wohl vergessen können , da mein Vermieter wohl nur Änderungen daran durchführt wenn es nicht mehr vermeiden lässt ( also wahrscheinlich erst wenn der alte Kasten abbrennt oder eine sicherheitsüberprüfung das verlangt) aber dank für die schnalle Antwort

Interessante Story.

Was ich mich frage: wenn ich den Netzbetreiber frage, ob der Schrank den gültigen Vorschriften entspricht und dieser dies dann verneint, dann würde ich doch vermuten, dass der Vermieter zu Nachbesserungen und die Herstellung der Konformität verpflichtet ist(?) Darauf sollte dann doch der Netzbetreiber schon von sich aus pochen, oder?
Falls nein, wozu dann die Vorschriften?

Hmm…:thinking:

Hallo monokrisallin,

bei 900 unterschiedlichen Netzbetreibern in Deutschland ist es leider von unserer Seite immer schwierig von einheitlichen Vorschriften zu sprechen.

Daher können wir hier keine allgemein Aussage zu treffen wie sich dieser Fall des Zählerschrankumbaus in Ihrem Netzgebiet gestalten könnte.

Beste Grüße
Simon Traschinsky