Anmeldung zweier "Mini"-Stecker-PVs

Tut das hier etwa jemand? Wäre mir äußerst unsympathisch, so ein Kollege! :wink:

Hier noch mal für alle über das was die Seite DIN.de zum Wesen und zur Rechtsverbindlichkeit von Normen zu sagen hat.

Zusammenfassend (und das ist meine ganz persönliche Auffassung zu den Dingen der jeder für sich widersprechen mag) kann ich sagen, dass mir keine Norm innerhalb meiner vier Wände vorschreiben kann oder darf,was ich zu tun und zu lassen habe. Dafür bin ich einzig und allein selbst verantwortlich. Allerdings liegt auch genau hier der Hase im Pfeffer: sollte es zu einem Unfall kommen bei dem womöglich Personen zu schaden komme, dann geht die Sache schnell mal „vor den Kadi“. Dann bin ich gut beraten, mich im Bezug auf den Unfall, sollte meine Elektroinstallation der Auslöser gewesen sein, an Normen gehalten zu haben. Denn dann bin ich kein „Eigenbrödler“ sondern habe mich an „allgemein anerkannte Regeln“ gehalten.
Deshalb würde ich auch dringend jedem empfehlen, nur Wechelrichter (WR) zu verwenden, die der Norm AR-N-4105 entsprechend zertifiziert sind. Schon im eigenen Interesse!

Diese Norm schreibt gleich auf dreierlei Weise vor, dass sich der WR sofort (innerhalb von 200ms) stromlos zu schalten hat (gemäß einer eigenen Norm), wenn er nicht mehr am Netz hängt (Stecker gezogen, Stromausfall etc.)
Es stellt sich dann die Frage: was soll ich dann noch mit dem sogenannten Wielandstecker? Traue ich denn der Norm nicht über den Weg? Muss ich trotzdem Angst haben „welche gewischt zu bekommen“, obwohl das Ding doch laut AR-N-4105 eine Abschaltvorrichtung hat? Wenn ja, welchen Normen kann ich denn dann überhaupt noch vertrauen?

Also, generell (wieder meine persönliche Sicht der Dinge) traue den Normen schon über den Weg. Aber es sind doch Menschen die sie schreiben. Und da kann auch mal jemand über das Ziel hinausschießen. Und das ist bei der Weigerung, den Wielandstecker aus der Norm zu nehmen, er hatte ja vor der Abschaltautomatik mal seinen Sinn, (noch mal: meiner Ansicht nach) geschehen. Und deswegen verwende ich ihn auch nicht.
Und mal auf gut-deutsch: „da kann mir keiner was“!

Jetzt aber doch noch mal eine Frage an samsmooth:

Da wir hier nun schon wenig geholfen haben, wie hast Du denn jetzt die Sache mit der Anmeldung zweier Mini-PVs gelöst? :wink:

Ich nehme ja an, dass Du die vollen Formulare hast ausfüllen müssen. Aber da ja sogar ein Fachbetrieb bei Dir die Installation vorgenommen hat, sollte der Netzbetreiber eigentlich keine rechtliche Handhabe mehr gegen Deine Installation haben…

Du übersiehst da glaube ich eine Kleinigkeit. Dein „eigenes“ Netz ist mit dem lokalen Verteilnetz verbunden. Und da hast Du, ob es Dir gefällt oder nicht, mit dem Anschluss(antrag) dessen Regeln akzeptiert, die sogennanten Netzanschlussbedingugen. Und da der Netzbetreiber für allles, was in seinem Netz passiert, verantwortlich ist, möchte der schon wissen, was da los ist. Wenn da zum Beispiel am Ende von Anschlusssträgen Überspannungen entstehen (können), weil es da viele Einspeiser gibt, dann sollte er das wissen. Und noch besser ist, wenn die dann regelbar sind (besser abregeln, als abschalten).

Ob man die Grenze zum Fernschalten jetzt bei 600, 800 oder 1.000 W setzt, darüber kann man sicher diskutieren. Aber irgendwo muss sie sein.

Ein Aspekt bei der 600W Grenze dürfte gewesen sein, dass mit den leicht verfügbaren Anlagen auch Leute rumbasteln, die von Strom wenig bis keine Ahnung haben. Da will man das Risiko für diese Leute und Ihre Mitmenschen gering halten. „Balkonkraftwerke“ klingt ja eher nach einer Mietwohnung als nach einem freistehendem Einfamilienhaus. Von daher macht auch ein spezieller Stecker Sinn. Zumal 200msec ganz schön lang sein können… Und wer macht sich schon die Mühe herauszufinden, welche Sicherung zum Anschluss gehört und tauscht die dann gegen eine enstprechende Schwächere aus (was eh nur ein zugelassener Elektriker darf). Da rechnet vermutich keiner ersnthaft damit.

Auweia. Diese Diskussion findet sich genau so so viele Tausend Male im Netz. Da habe ich ja wirklich etwas losgetreten.

Nur kurz so viel: ich sprach von der physischen Gehäuseform des Anschlußsteckers den ich innerhalb meiner Wohnung verwende. Der hat NULL Einfluß auf die Elektrische Funktion. Und deswegen „kann mir da auch keiner was“.

Der Rest gilt für meinen 35 Jahre alten Rasenmäher, für meinen 20 Jahre alten Wasserkocker, sowie für meinen 10 Jahre alten Haarföhn natürlich auch für meinen funkelnigelnagelneuen, nach allen aktuellen Regeln der Kunst durchzertifizierten Wechselrichter. Ja.

Ein Aspekt bei der 600W Grenze dürfte gewesen sein, dass mit den leicht verfügbaren Anlagen auch Leute rumbasteln, die von Strom wenig bis keine Ahnung haben

Das sehe ich genau so. Deswegen würde ich es auch genau so regeln: <= 600W kann jeder einstöpseln wie er will. Darüber hinaus sollte man schon wirklich wissen was man tut. Aber auch hier gilt oben Beschriebenes. Ein Netzbetreiber wird wohl kaum eine rechtliche Handhabe haben sich gegen zwei BKWs zu wehren, solange sie korrekt installiert sind. Das wird hier, wie ganz oben im ersten Beitrag beschrieben, ja der Fall sein.

Die 200ms stehen so in der Norm. Die aktuellen Geräte wurden mal überprüft und schalten alle noch wesentlich früher ab. Ganz im Gegensatz zu einem ollen Rasenmäher bei dem gar nicht gesichert ist, ob er nach dem Ziehen des Steckers durch seinen Nachlauf noch Strom produziert. Da schreiben die Normen eine Stromlosigkeit am Schukostecker nach einer ganzen Sekunde vor. Völlig legal, kratzt niemanden. Aber bei Wechselrichtern werden alle (nein, nicht alle, aber so mancher) hysterisch.

Und gerade weil diese Wechswelrichter über Jahre hinweg ständig „beschossen“ wurden und deshalb auch immer sicherer gemacht wurden, bis wir letztlich bei der Norm AR-N-4105 gelandet sind, finde ich diese Hysterie bei den Wechselrichtern unangebracht. Zumal wir immer noch E27-Fassungen haben. :wink:

Aber dennoch: diese Hysterie finde ich anderswo im Netz, nicht wirklich in diesem Forum und auch nicht im vorherigen Beitrag. :slightly_smiling_face::point_up_2:

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