Grundzuständiger Netzbetreiber möchte Discovergy Zähler austauschen

Moin ins Forum,

ich habe ein Schreiben der SH Netz AG erhalten, dass diese einen Zähler (Produktionszähler) wegen Wechsel des Messstellenbetreibers „turnusmäßig“ auswechseln wollen.
Discovergy war, ist und bleibt mein Messstellenbetreiber. Warum sollte also nun der Zähler ausgewechselt werden?

Beste Grüße
Rosco

Hallo Herr Rose,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der grundzuständiger MSB darf bei Ihnen den Zählerwechsel nicht durchführen, da Sie sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie Discovergy entschieden haben und Ihr Zähler ab dem Installationstermin über einen 8-jährigen Bestandsschutz verfügt. Dieses Recht – die freie Wahl des Messstellenbetreibers (§5 des MsbG)– steht Ihnen gesetzlich zu und muss von dem grundzuständigen Messstellenbetreiber respektiert werden.

Herzliche Grüße,
Pablo Santiago

Hallo Herr Santiago,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Das sehe ich genau so und der Bestandsschutz war ein Grund „proaktiv“ tätig zu werden. :slightly_smiling_face:

Dann werden ich mal die Quickborner anmorsen…

Beste Grüße
Lutz Rose

Hallo Herr Santiago,

dazu habe ich eine Fragen. Durch den Wechsel zu aWATTar wurde bei mir der Zweirichtungszähler durch ein SmartMeter von Discovergy ersetzt. Der Prodktionszähler meine PV-Anlage wurde allerdings nicht gewechselt. Könnte das in Zukunft zu Problemen führen bzw. könnte der Messstellenbetreiber (in meinem Fall wohl die Westnetz) diesen in Zukunft ersetzten?

Beste Grüße

Dietmar Budden

Hallo Herr Budden,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Man darf die Möglichkeit nicht ausschließen, dass Ihr grundzuständiger Messstellentreiber nach dem offiziellen Beginn des Smart Meter Rollouts sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um Ihren Produktionszähler zu wechseln. Ob er das tut, wird grundsätzlich davon abhängen, wie von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Smart Meter Rollout gestaltet und wie dieser von Ihrem Messstellenbetreiber angegangen wird (das ist ein schwieriges Thema, zu dem Sie unter diesem Link mehr lesen können).

In alle Fälle: Sollte Ihr Messstellenbetreiber den Zählerwechseln durchführen wollen, können Sie diesen Wechsel entweder akzeptieren oder Ihren Produktionszähler durch einen Discovergy Smart Meter ersetzen lassen, damit Sie den vollen Überblick über Erzeugung, Bezug und Eigenverbrauchs jederzeit behalten können.

Herzliche Grüße und einen guten Start in die Woche, Pablo

@mrdidib:
Das sieht so aus, als ob aWATTar an der falschen Stelle spart. Wenn Sie bei der Bestellung bei aWATTar angaben, dass Sie eine PV-Anlage mit Generatorzähler haben, hätte ich beide Zähler umgestellt. Den PV-Zähler nicht zu berücksichtigen, ist aus meiner Sicht ein grob fahrlässiges Versäumnis. Gegebenenfalls hätte aWATTar eine zusätzliche Gebühr berechnen können.
Oder wusste aWATTar nichts von Ihrer PV-Anlage? In diesem Fall können Sie aWATTar keinen Vorwurf machen.

Kann ich nicht mehr genau nachvollziehen. aWATTar wusste zumindest vom Zweirichtungszähler und dieser wird ja in der Regel verwendet, wenn man auch Strom einspeist. Nach einer PV-Anlage oder evtl. Produktionszählern wurde leider nicht gefragt.

@mrdidib:
Das ist nicht korrekt. Ab 10,1 kWp auf dem Dach ist ein zweiter Generatorzähler Pflicht. Das ist bei Ihnen augenscheinlich der Fall. Und zusätzlich muss der Bezugszähler zwingend ein Zweirichtungszähler sein.
Discovergy liefert deshalb seit längerer Zeit nur noch Zweirichtungszähler aus. Erlebte ich selbst schon im Februar 2018. Bestellt wurde ein einfacher Bezugszähler, geliefert wurde ein Zweirichtungszähler.
Meine Empfehlung an Sie: Stellen Sie baldmöglichst den Generatorzähler auf Discovergy um. Das kostet nur 60 € pro Jahr plus einmalig 69 €. Eine kleine Beschwerde bei aWATTar rüttelt dort vielleicht ein paar Leute auf.

Stimmt, ich habe 10,75 kWp. Das war mir nicht bekannt. Dann werde ich mal mit aWATTar sprechen. Allein für die Statistik wäre ein Produktionszähler von Discovergy schon interessant. Jetzt habe ich immer negativen Strom in der Grafik, weil die Produktion nicht erfasst wird.