'Marktkommunikation' nicht korrekt (?) - daher keine Abrechnung

Moin
Ich hatte heute ein Telefonat mit meinem Netzbetreiber, der EWE Netz, weil ich seit Juni auf meine Abrechnung warte und die EWE da ‚nicht zu Potte‘ zu kommen schien, entsprechend fehlt auch bei mir seit Juli der Abschlag.
Ob das so rechtlich i.O. ist lass ich gerade mal links liegen, ich erhielt allerdings die Information von der EWE Netz, dass sie aktuell ca. 650 Abrechnungen in ihrem Gebiet haben, alle mit Discovergy als Messstellenbetreiber, bei denen die ‚Marktkommunikation‘ nicht stimmt.
Im Detail wurde mir das ganze soweit erklärt, das zum gemeldeten Zählerstand seitens Discovergy immer noch ein Energiewert gemeldet werden muss, so würde es die Marktkommunikation verlangen.
Einfaches Beispiel: Zählerstand am Anfang 0 und am Jahresende 2.000 kWh, dann hat von Discovergy der Zählerstand + dem Differenzwert seit der letzten Zählerstandsmeldung übermittelt zu werden, also hier 2.000 kWh.
Wo jetzt welche Aufgabe liegt, ob es der Messtellenbetreiber ist der diese Daten liefern ‚muss‘ oder der Netzbetreiber die Differenz sich auch aus den ihm bekannten Ständen errechnen könnte … und wessen Aufgabe es ist, weiß ich nicht.
Ob mein Netzbetreiber sich hier auf eine Feinheit stützt um dem wahrscheinlich lästigen Meßstellenbetreiber eines auszuwischen oder Discovergy hier tatsächlich irgendwas nicht auf die Reihe bekommt, weiß ich auch nicht.
Da der telefonische Service seitens Discovergy ja anscheinend praktisch nicht existend ist wäre es klasse wenn Discovergy hier vielleicht ein paar Zeilen verlieren könnte um Klarheit zu schaffen.

Nach meiner Kenntnis ist das Blödsinn, bei ganzen normal SLP Messlokationen werden eigentlich nur die Zählerstände als Messwerte übertragen. Bei. Messlokationen mit rLM, also in der Regel Großverbraucher bzw. Erzeuger, werden Energiemengen in Form eines 15 Minuten Lastgang verlangt, die dann aber täglich für den Vortag versendet werden müssen.

Das die VNB die wMSB gerne vorführen bzw es versuchen, kann ich aus meiner jahrelangen Tätigkeit in dem Bereich leider berichten.

1 „Gefällt mir“

Dabei ist die Sache doch ganz einfach: Wenn sich einer nicht an die Regeln hält gibt es eine Aufsichtsbehörde die diverse Mittel zur Verfügung hat um da für etwas zusätzliche Motivation zu sorgen, sei es durch eine Ermahnung oder durch ein Zwangsgeld welches täglich festgesetzt wird bis die notwendige Motivation vorhanden ist. Wenn der VNB also der Meinung ist irgendein MSB übermittelt nicht die korrekten Daten obwohl er es müsste kann dieser die BNetzA darum bitten dort etwas motivierend tätig zu werden.
Andersherum kann man als Kunde androhen ebenfalls eine Beschwerde bei der BNetzA einzureichen, da hat man dann nur selbst den Aufwand.

Hast du Erfahrung in der Branche oder sprichst du aus der Theorie-Brille? Ich war 8 Jahre bei einem bundesweit tätigen wMSB aktiv und kann berichten, dass mit der BNetzA nur so lala klappt wie du beschreibst.

Aus Kundensicht habe ich bislang nur gute Erfahrungen sammeln können. Mag natürlich sein, dass man Kunden eher unterstützt als Firmen.

Weiß jemand wo man diese Marktkommunikation einsehen kann?
Das wird ja sicherlich als Protokoll irgendwo definiert sein.

Was genau willst du einsehen? Wie die Prozesse grundlegend funktionieren oder wie die Marktprozesse in Bezug auf deine Mess- Marktlokation im Detail abgelaufen sind?

Ersteres findest du auf der Webseite der BNetzA unter dem Schlagwart Wechselprozesse im Messwesen(WiM) → Bundesnetzagentur - WiM

Zweiteres ist für dich als Kunde meines Wissens nach nicht einsehbar und eine Anforderung daran gibt es auch nicht.

1 „Gefällt mir“

Guten Morgen @Maddin und danke für Ihre Frage. Die Aussagen von @martenn (vielen Dank!) sind korrekt.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH