Messentgelte: Nochmalige Gebühr für den Messstellenbetrieb

Hallo,
auch mein Stromversorger besteht auf die Kosten des Messstellenbetriebs.

Nach meinem Verständnis bezahlt mein Stromlieferant 9,80€ an den Netzbetreiber, ohne das dieser eine Leistung dafür erbringt.

Es wurde das Schreiben des Verbraucherservice aus diesem Beitrag angehängt

Habe darauf eine Mail an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur gesendet. Nach der Antwort war ich genau so schlau wie vorher.

Also hier auch nochmals die Frage:
Ist es rechtens, das hier nochmals 9,80€ für den Messstellenbetrieb berechnet werden? Bitte ein einfaches JA oder NEIN.

Wenn JA, dann ist es eben so
Wenn NEIN, wird der nächste Schritt eben die Schlichtungsstelle sein.

Jedoch möchte ist zuerst wissen wer hier Recht hat. Wenn der Stomlieferant im Recht ist, brauche ich auch nicht den Schitt über die Schlichtungsstelle gehen.
Gruß

Ohne, dass es sich um eine Rechtsberatung handelt: Nein

Aber: Meist kann man den Stromanbieter auch einfach auf den vorhandenen wMSB Hinweisen, denn diese bekommen ansonsten tatsächlich häufig die falschen Daten vom Netzbetreiber übermittelt und zahlen daher tatsächlich an diesen als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

@API_DGY
danke der Rückmeldung. Natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung hier. Jedoch möchte ich nicht den Weg über die Schlichtungsstelle gehen, wenn von vorneherein klar wäre, das überhaupt kein Anspruch bestünde. Daher vorher diese Nachfrage.

Wie du meinen Schreiben entnehmen kannst, ist dem Stromlieferant bekannt, das Discovergy mein Messstellenbetreiber ist (s. Bild 1) Mit meinem Widerspruchschreiben, habe ich sie nochmals darauf hingewiesen. Was bitte soll ich noch mehr machen? Ich denke es wurde bereits alles unmißverständlich mit dem Stromlieferant kommuniziert. Daher, wenn es so ist, dann eben der nächste Schritt über die Schlichtungsstelle. Die werden dann schon sagen wer denn nun im Recht ist.

Über eine Rückmeldung anderer Forumsmitglieder über deren Erfahrung, würde ich mich freuen.

Gruß

ich vermute meine Erfahrung wird dir nicht viel helfen… hab vor kurzem den Discovergy-Zähler bekommen und die Tage aufgrund der Berichte hier meinen Stromlieferanten (Proengeno) mal dazu angeschrieben. Am nächsten Tag kam die Bestätigung das sie meinen Grundpreis angepasst und die Meßstellenbetreibergebühr raus genommen haben. Also so problemlos wie man sich das wünscht.

@gnampf
danke deiner Rückmeldung.
Als ich damals von meinem Stromanbieter den Vertrag erhalten habe, stand zuerst als Messstellenbetreiber „Netze BW“ drin. Habe umgehends den Stromlieferant informiert, das dies so nicht richtig sei und mitgeteilt, das mein Messstellenbetreiber Discovergy ist. Kurze Zeit später einen neuen Vertrag zugesendet bekommen, worauf dann als Messstellenbetreiber Discovergy eingetragen war. Einmal abwarten, ob vielleicht noch jemand seine Erfahrung berichtet.

Ich habe jetzt das gleiche Problem mit den Vereinigten Stadtwerken in Ratzeburg. Ich hätte einen Tarif in welchem der Messstelllenbetrieb enthalten ist, und das könne nicht getrennt werden. Der Produktbeschreibung dieses Tarifes ist das allerdings nicht zu entnehmen. Nun hat man nach meinem Widerspruch den Betrag aus Kulanzgründen erstattet. Kulanz bei Unrechtsgestaltung ist schon befremdlich. Ich halte das für rechtlich zweifelhaft, insbesondere wird durch die behauptete Tarifgestaltung das Messstellenbetriebsgesetz und die damit verbundene freie Wahl des Messstellenbetreibers konterkariert.

Ich werde das ausführlich der Bundesnetzagentur vortragen und auch die Verbraucherzentrale informieren. Der Tarif mit Messstellenentgelt ist m.E. nicht zulässig.

Selbige Erfahrung habe ich nun in der Zwischenzeit bei 3 verschiedenen Lieferanten in den letzten Jahren machen müssen. Zwei davon haben dann auch aus Kulanz das Entgelt erstattet, wobei ich damals auch den Begriff Kulanz sehr fraglich fand, da es am Ende ja einfach nur mein Recht war. Allerdings haben sich alle auf das Argument zurückgezogen, dass ihre Produkte ja quasi ein Bundle wären, in dem der Messstellenbetrieb bereits eingepreist ist. Ich frage mich dann nur, warum die Lieferanten gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Preisbestandteile (auch das MSB Entgelt) auf Ihrer Rechnung detailliert aufzuschlüsseln.

Eigentlich wünsche ich mir, dass Discovergy als der größe unabhängige wMSB am Markt hier mal für seine Kunden etwas in die Waagschale wirft, damit wir gegenüber den Lieferanten mit den richtigen Argumenten antreten können.

@martenn + @Luggi
Danke euren Rückmeldungen. Ich bereichte einfach mal den aktuellen Stand. Laut Vertrag muß man sich telefonisch beim Stromanbieter melden und wenn nach 4 Wochen keine gemeinsame Einigung gefunden wird, man sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden darf. Dies hatte ich am 16.06. getan, mit dem Hinweis das ich zurückgerufen werde. Leider kam kein Rückruf. Am 19.07. habe ich mich nochmals tel. dort gemeldet. Habe gesagt, das ich diese Woche noch abwarte und mich dann an die Schlichtungsstelle wende. Einmal schauen was noch bis Fr. passiert und dann eben der nächste Schritt.
Halte euch auf dem laufenden.

Habe gerade einmal den Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie durchgelesen. Darin steht folgendes in den FAQ

  1. Wer ist der Messstellenbetreiber?
    Messstellenbetreiber sind Dienstleister, die die Aufgabe haben, den Einbau, Ausbau, Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen (Erdgas- bzw. Stromzähler) und gegebenenfalls weiterer technischer Einrichtungen ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Messstellenbetreiber wird vom zuständigen Netzbetreiber beauftragt. In vielen Fällen führt diese Leistungen jedoch der Netzbetreiber selbst aus. Welcher Messstellenbetreiber für ihren Zähler zuständig ist, können Verbraucher in der Regel in ihrer Erdgas- bzw. Stromrechnung lesen. Im Zweifel können sich Verbraucher an ihren Netzbetreiber wenden und den Namen des Messstellenbetreibers erfragen.

Stimmt ja so auch nicht. Oder?

Ich würde sagen, dass dies zum Teil stimmt. Der Netzbetreiber beauftragt den gMSB insofern der Kunde nicht von seinem Wahlrecht gebrauch macht und einen wMSB beauftragt. Ist ähnlich wie bei der Belieferung mit Strom, trifft der Kunde keine Wahl, so ordnet dich der Netzbetreiber halt dem Grundversorger zu. Dazu ist der Netzbetreiber sogar gesetzlich verpflichtet.

Ich würde mal vermuten das hier ein veralteter Text verwendet wurde, der die Änderung des gesetztes noch nicht berücksichtigt.

ich habe im Rahmen der Kulanz? eine Erstattung des Betrages von meinem Versorger bekommen. Das ist freundlich, rechtlich aber m.E. auch nicht korrekt. Ich werde mich ohne Schlichtungsstelle direkt an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale wenden. Ich in der Ansicht, das Tarife die den Betrag für den Messstelenbetrieb automatisch beinhalten und nicht heraussrechenbar sind, nicht zulässig sind. Genauso wie der Betrag ausgewiesen wird, muss auch entsprechend gutgeschrieben werden. Ansonsten würde das Gesetz ja mit solchen Tarifen ausgehebelt werden.

Update:
Habe nun doch nicht bis Fr. gewartet und bereits am Do. 22.07. Abends einen Antrag gestellt.
Fr. 23.07. gegen 12:30 Anruf in Abwesenheit auf meinem Handy. Daraufhin mehrmals probiert die Nummer zurückzurufen - kein Erfolg (ab 13:00 is ja Wochenende). Am Di. 27.07. 2 Mails. Erste aus der Rechtsabteilung vom Stromlieferant, das der Betrag erstattet wurde mit CC Schlichtungsstelle. Zweite Mail von der Schlichtungsstelle, ob das Angebot so für mich i.O. sei.
Allem zugestimmt und die Sache ist für mich erledigt. Schade das es nur so ging. Es waren zwar nur 11,66€, jedoch ging es mir hier um das Prinzip.

@Discovergy
Danke dem zügigen Bestätigungsschreiben an die Schlichtungsstelle, das beinhaltete, das ich bei Euch Kunde bin und mit Euch direkt abrechne.

Bisher habe ich auch jeden Versorger dazu bekommen mir aus „Kulanz“ den Ertrag für den MSB zu erstatten. Ich will aber nicht jedes Jahr bzw. bei jedem Versorgerwechsel diese Diskussion führen. Das muss von alleine funktionieren. Ich habe selber mehrere Jahre bei einem wMSB gearbeitet, bin im Messstellenbetriebsgesetz recht sattelfest aber es muss auch für Ottonormalverbraucher vernünftig funktionieren.

Hallo und guten Morgen,
ich bin neu hier !
Ich bekomme mit meinen neuen registrierten Lastgangzählern anscheinend
keinen neuen Stromlieferanten mehr ??
Weil die angeblich alle 4 Wochen eine Abrechnung erstellen müssen ?
Ich bin mit der Sache, schon seit Juni bei der Schlichtungsstelle.
Und bei mir kräuseln sich meine Wutlocken immer mehr
Gruß,
Hartmut

Hallo @Hartmut49

es tut mir sehr leid, dass Sie dieses Problem haben. Dies ist das erste Mal, dass ich von derartigen Schwierigkeiten höre, den Stromanbieter mit einem RLM-Zähler zu wechseln. Ich werde die für Industriekunden zuständigen Kollegen fragen, ob sie einen Vorschlag zur Lösung des Problems hätten.

Würde der Wechsel zu einem der Stromanbieter, die sowieso eine monatliche Abrechnung anbieten, auch nicht klappen?

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Hallo,
Das ist ja noch nicht alles
Ich hatte einen Liefervertrag mit Innogy Direkt bis zum 30.01.2022
Nun hat die EON , ja den ganzen Laden Westnetz RWE und auch innogy Direkt
übernommen, und hat diesen Liefervertrag ohne eine Kündigung, und ohne ein jegliches Schreiben, gekänzelt.
Abgebucht, für diesen Vertrag, wurde aber weiter
So kam ich dann in die Ersatzversorgung Grund gebühr 211 / Monat
So hat sich nun eine Rechnung seit dem 01.062021 von gut 1048€ angehäuft
für , Achtung 104 kwh Strom !
Das ergibt einen KWH Preis, von gut 16 Euro , Achtung, nicht Cent!!
Und ich komm da nicht raus ??
habe aber die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur, mit im Boot
Und ich denke wir sind da auf eine guten Weg ?
Aber es geht doch wohl nicht an, daß unsere Kartellnetzbetreiber, sich so etwas heraus nehmen dürfen ?
Und es wird doch wohl aller höchste Zeit, daß auch dieses Kartell, endlich zerschlagen wird ??
So wird das nichts mit der Energiewende !!
Oder soll die so verhindert werden ?
Gruß
Hartmut

Hallo Santiago,
Es haben schon wieder 2 Lieferanten abgesagt ,
Haben Sie evtl Anbieter, die Lastgangzählertauglich , sind ??
Es kann sein, daß sich die Bundesnetzagentur. noch bei Ihnen, aber auch bei der Westnetz wegen
diesem üblen Schildbürgerstreiches, melden.
Die möchten die RLM Zähler gegen SLM Zähler tauschen ?
Ich glaube aber, daß das Westnetz, nicht mitmacht ?
Gruß
Hartmut

Wie hoch ist denn der Verbrauch an der Messstelle?
Wenn der unter 100.000kWh liegt, brauchts keinen Lastgang…
e.optimum als Einkaufsgemeinschaft hat Lastgang, Meistro eventuell auch…
oder rheinenergie…

Hallo Petro ich verbrauche voraussichtlich ganze 200 kwh im Jahr wenn die gesamt stromsparende Technik funktioniert.
Der aktuelle Zählerstand seit dem 24. 04. 2021 war am 07. 09. 2021 109 kwh
Ich habe gerade per Post eine Bestätigung von Gasag bekommen ,
daß sie die Belieferung rückwirkend ab den 01. 09. 2021 übernehmen ??
Sehe das aber noch kritisch, da ich gerade von denen heute Morgen per e Mail, eine Ablehnung bekommen habe ?

Werde das aber gleich noch versuchen , zu hinterfrage
Gruß
Hartmut und vielen Dank !!

Hallo Harmut,

ich hätte auch die von Pedro erwähnten Lieferanten genannt, aber vielleicht klapp es mit der Gesag.

Da ein Kontraktionszwang nicht besteht, kann ich mich leider vorstellen, dass eine solch kleine RLM-Abrechnung für die Versorger leider uninteressant ist. Ich denke, dass Sie bei der Schlichtungsstelle schon richtig sind, wenn das Problem sich nicht löst.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

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