Messstellenbetriebsgesetz §32

Hallo,

im Messstellenbetriebsgesetz §32 heißt es sinngemäß, dass es wirtschaftlich vertretbar ist, nicht mehr wie 20€ jährlich zu verlangen. Wieso sind es dann hier mehr?

Aufmerksam wurde ich durch das Video https://www.youtube.com/watch?v=up2Hfsv457k

Grüße

Du musst das alles einmal durchlesen!
Es geht ja um die Kosten für den Zählertausch, also Ein/Ausbau.

Im Dokument der Clearinsgtelle steht:

2022/15-IX
22. Februar 2023
Die Clearingstelle EEG|KWKG empfiehlt, die Fragen des Empfehlungsverfahrens
2022/15-IX

Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer
EEG-/KWKG-Anlage“

Da steht:
„Tauscht der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im Zuge der Inbetriebnahme
einer EEG- oder KWKG-Anlage einen vorhandenen Bezugszähler
durch eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung gemäß
§ 2 Nr. 15 MsbG1 (2R-mME) aus, ohne zusätzlich ein Smart-Meter-Gateway
(SMGW) zu setzen, so gilt Folgendes: (…)“

Discovergy ist NICHT der grundzuständige Messstellenbetreiber, Discovergy ist ein Wettbewerblicher Messstellenbetreiber.

Außerdem beauftragst du Discovergy, du kennst also die Kosten.

Es geht bei den Gebühren nur um den tausch des vorhandenen Zählers gegen einen digitalen 2R-Zähler, der hat kein Gateway, sendet folglich keine Daten.

Viele Grüße!
Das Video hab ich mir allerdings nicht angeschaut, weiß nicht was der Verzapft…

Es geht um die jährlichen Kosten. Die Einbaukosten sind bei mir freiwillig weil ich damals zu Discovergy wollte, das ist klar.

Im Dokument steht davon nichts, es ging nur um den tausch des Zählers.

Die ganzen Smartmeter und iMSys sind wesentlich aufwändiger zu Handhaben/Administrieren als die alten Ferrari.

Die hatte man innerhalb 15 Minuten hin geschraubt und gut war.

Für die neuen musst eine Datenanbindung machen, wenn’s im Keller ist und es über GSM laufen soll kannst schon mal eine Stunde nach gutem Empfang suchen.

Der Adminaufwand für die Daten steigt auch beträchtlich und und und… unsere vollkommen inkompetenten und ahnungslosen Politiker (Entschuldigung, was die in letzter Zeit von sich geben lässt das keinen anderen Schluss zu) reden sich da sehr leicht, beschließen irgendwas Realitätsfernes.

Discovergy ist ein wMSB und kein gMSB (wettbewerbsrechtlich vs. grundzuständig).

Der wMSB kann seine Preise nach eigener Kalkulation festsetzen so wie er will. Ist schließlich niemand gezwungen dort Kunde zu werden. Beim gMSB landet aber jeder, der nicht aktiv einen Vertrag mit einem wMSB abgeschlossen hat.

Ok, danke. Dann ist das der kleine Unterschied.

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Habe ich als Endkunde überhaupt Einfluss.

Wir haben beispielsweise einen „eins eMobil“ Tarif.

Dort wurde der Einbau einer „intelligenten Messstelle“ gefordert. (2019)
Da war die Auswahl auf Discovergy beschränkt.
Da konnte man nur die Kosten akzeptieren oder den Tarif sein lassen.

Es hat dich niemand gezwungen diesen Tarif abzuschließen… dein Lieferant hat sicherlich auch Tarife die mit herkömmlichen Zählern abgerechnet werden können.

Wenn du von EON einen Smartmeter-Tarif möchtest, musst du auch deren Zähler akzeptieren…

Hi,

Es ging ja auch nicht darum was es kostet, ob das zu Viel ist und ob ich das bezahlen kann oder nicht.

Es ging rein um den rechtlichen Rahmen, wo ich halt kaum Kenntnis davon habe. Die ganze Thematik ist halt leider inzwischen sehr komplex.

Ich bin sowieso an der Grenze zum Smart Meter Einbau. Es auch keine Auswahl an welchen Messtellenbetreiber das alles vergeben wurde und auch nicht wieso die Wahl auf Discovergy fiel (arbeitet der Netzbetreiber mit denen zusammen oder ist das eine Auswahl des Versorgers).

Ist eine Auswahl des Versorgers…