Guten Tag,
ich interessiere mich für Ihr Angebot zu einem smarten Stromzähler. Ich wohne zur Miete. Nun habe ich gelesen, dass das Messstellenbetriebsgesetz dem Vermieter ab 2021 das Recht einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen den Zähler zu bestimmen. Kann ich dagegen was tun, sonst lohnt sich der Wechsel zu Ihnen für knappe drei Jahre ja nicht wirklich?
Freundliche Grüße