Prepaid-Tarife ohne Grundpreis - Betrachtung entkoppelter, bidirektionaler Netznutzung (Grundpreis)

Hallo, vielen Dank für diesen interessanten Blog-Beitrag. Habe seit 1 Jahr über das Portal commetering zwei discovergy-Zähler (1x Bezug, 1x Volleinspeisung Photofoltaik) in Betrieb und bin nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr zufrieden mit dem Echtzeit-Monitoring und weiteren Möglichkeiten.

Auch aus meiner Sicht benötigt der (deutsche) Strommarkt dringend prepaid-basierte Tarife auf Guthabenbasis kleinerer Beträge. Bisher lassen sich lediglich größere Mengen für lange Zeiträume (12 Monate) im Voraus bestellen. Nicht nur, dass dabei die Jahressummen für finanzschwächere Stromkunden oft zu hoch sind sondern auch die Tatsache, dass man bei derartigen Tarifen mit Vorauszahlung ein hohes Risiko einer eventuellen Insolvenz des Lieferanten VOR Aufbrauchen des Guthabens eingeht, wären zwei Missstände, die es im Rahmen einer weiteren Marktliberalisierung bzw. -belebung zu beheben gilt. Ebenso besteht das Risiko, dass man zuvor zuviel Strom eingekauft hat, weniger verbraucht und das Restguthaben dann anschließend verfällt, bei 12-monatigen Abrechnungsperioden.

Meine Frage zielt jedoch in eine ganz andere Richtung als die von mehr Kostentransparenz oder der Erleichterung des Strombezugs für finanziell schwächere Kunden. Mir persönlich ist es schon seit langem ein Ärgernis, dass der Grundpreis (also allein die Kosten für die Bereitstellung der Stromanlieferung, unabhängig vom Bezug bzw. der Netzbelastung) einen Großteil meiner Stromrechnung ausmachen (35% bei gerade mal 600-650kWh Bezug pro Jahr - bin ein sparsamer 1-Personen-Haushalt). Ähnlich verhält es sich für Gelegenheitsverbraucher, z.B. in Kleingartenanlagen (weniger 300kWh / Jahr), dort macht sich der hohe Grundpreis noch stärker bemerkbar.

Wie stellt sich das Ganze für Stromerzeuger dar? Bietet sich hier evtl. ein Vorteil, wenn man größtenteils „Selbstversorger“ und nur gelegentlich auf Lieferungen aus dem Stromnetz angewiesen ist (für den Fall, dass das eigene Versorgungssystem ausfällt)? Voraussetzung: eigener Generator (KWK, Photovoltaik etc.) und natürlich ein Pufferspeicher sind vorhanden. Ziel: die Netznutzung / Zuschaltung für den Bezug elektrischer Energie aus dem Netz so gering wie möglich zu halten (Zukauf nur bei Bedarf per Prepaid-Tarif und somit Umgehung fester Grundpreise).

Damit stellt sich direkt die nächste Frage: der Standard jedes Haushaltes ist zunächst einmal der Anschluss für den Bezug elektrischer Energie. Zusätzlich dazu kann man - entsprechende Generator-Systeme vorausgesetzt - diesen Anschluss natürlich mittlerweile auch zum Einspeisen gemäß den geltenden Vorschriften des VNB nutzen. Der Grundpreis wird jedoch lediglich einmal berechnet und - logischerweise nach bisherigem Standard - in der Abrechnung des Tarifs des Strombezuges ausgewiesen.
Wie verhält es sich, wenn man an einem Anschlusspunkt nur ins Netz einspeist, aber von dort nichts bezieht? Wird auch dann ein jährlicher Grundpreis berechnet?

Bei dem oben beschriebenen Selbstversorger-Szenario wird davon ausgegangen, dass das System und die Verbrauchsgewohnheiten des Haushaltes bestmöglich aufeinander abgestimmt sind, sodass der Pufferspeicher nur selten vollständig gefüllt ist und entsprechend selten überschüssige Energie ins Netz eingespeist werden muss. Insofern wäre dann auch hier - sofern erforderlich - eine nutzungsabhängige Abrechnung günstiger als ein pauschaler Grundpreis.

Weiterhin wäre eine vollständige Trennung der Abrechnung der Netznutzung für Bezug bzw. Einspeisung möglich. Dies wäre ggf. interessant für die Absetzbarkeit von durch den Grundpreis verursachten Aufwänden als „Kleinunternehmer“ bei der Steuererklärung.

Kurz zusammengefasst:

  • getrennte Abrechnung des Grundpreises für Bezug und Einspeisung für denselben, physischen Anschluss
  • Abrechnungsgrundlage: ausschließlich die bewegte Energie (kWh)
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Das sind interessante Aspekte. Grundlegend kann ein Prepaidtarif ohne Grundpreis angeboten werden. Wir empfehlen dies auch Energieversorgen, die unsere Lösung verwenden. Der Tarif subsumiert somit alle Kosten in einen reinen mengenabhängigen Preis, so wie wir es aus der Telekommunikation auch kennen. Das zahlt sich aus für Zweitwohnungsbesitzer/-in oder für einen Ferienhausbetreiber/-in. Deinen Ansatz in Bezug auf Einspeisung finde ich auch interessant. Da wäre es einmal spanned eine solche Diskussion zu führen.

@smart_monitoring

Gerade bei Wenigverbrauchern würde die sehr hohen Kosten für den Messstellenbetrieb durchschlagen. Man vergleiche mal eine konventionelle Messeinrichtung (oft nur gut 10€) bzw. moderne Messeinrichtung (meist 20€) des grundzuständigen Messstellenbetreibers mit 100€ von Discovergy.

Bei dir mit 600 kWh macht alleine der Messstellenbetrieb durch Discovergy 16,7 ct/kWh aus (100 €/600 kWh)! Eine moderne Messeinrichtung des gMSB würde mit max. 3,33 ct/kWh zu Buche schlagen.
Gerade die von dir genannten „finanzschwachen“ Kunden werden sich diesen exorbitanten Mehrpreis kaum leisten können. Prepaid-Lösungen werden jedoch immer teure Lösungen sein, es fehlt auch noch eine Möglichkeit, die Versorgung nach Aufbrauch des Guthabens zu unterbrechen.

Preismodelle ohne Grundgebühr wurden schon mal angeboten, ein Anbieter ist mir da noch in Erinnerung: Mindestabnahme 1 MWh/a. Irgendwie muss der Versorger die nutzungsunabhängigen Kosten für VNB/MSB unterbringen. Wenn du in dem Tarif ohne GG nur 10 kWh verbrauchst, hat der Lieferant ein dickes Minus zu verbuchen.

Emm… die Prepaidzähler können schon den Strom abschalten, wenn kein Guthaben mehr da ist…

Stimmt, Pedro, zum einen das. Es ist sogar so, dass sie nicht einfach bei aufgebrauchtem Guthaben abschalten sondern dass sie bei Unterschreiten eines bestimmten Guthabens zunächst warnen und nur noch Leistungen bis max. ein paar hundert Watt abrufbar sind, damit das Nötigste (Beleuchtung etc.) noch bis zum nächsten Aufladen funktioniert. Zum Anderen würde ich dich, Lokverführer, bezüglich des Bezuges von elektrischer Energie gerne auf die Prepaid-Tarifangebote z.B. der Stadtwerke Duisburg, Aachen bzw. Versmold hinweisen. Dort besteht keine generelle Zwangs- oder Mindestabnahme in Form von Paketpreisen o.ä… Ob die nun Discovergy oder einen anderen Anbieter wählen, sei erstmal dahingestellt.
Ich für meinen Fall habe sogar aufgrund von deren Preisstaffelung/Rabatt festgestellt, dass beim Prepaid-Angeobt der Stadtwerke Aachen (Tochterunternehmen „Energierevolte“) für den Fall, dass ich Guthaben erwerbe, das für ca. 2 Jahre im Voraus anhalten wird, mit Abstand den im bundesweiten Vergleich günstigsten Preis erhalte (bei meinem Verbrauchsverhalten konkret: €204 statt €230-€280 bei Postpaid-Tarifen etlicher Mitbewerber ; Boni / Rabataktionen bereits eingerechnet). Dazu besteht sogar noch eine (wie immer natürlich aufgrund von durch den Anbieter nicht beeinflussbaren Variablen wie EEG-Umlage, Steuern, etc., eingeschränkte) Preisgarantie von 24 Monaten.

Jaja, ich weiß, Risiko bei Tarifen mit Vorauszahlungen (bei solchen Beträgen ist das Risiko jedoch überschaubar bzw. für mich vertretbar) bzw. diejenigen mit geringerem Einkommen werden sich natürlich keine soweit greifende Vorauszahlung leisten können.

Problematisch bei den aktuellen und auch sehr überschaubaren Prepaid-Angeboten ist, dass sie nur von regionalen VNBs angeboten werden - bundesweit hapert’s da wohl noch, weil sich viele VNBs dagegen sperren, die ihre etablierten Geschäftsmodelle durchdrücken wollen. Ggf. werd’ ich da bei der BNA mal nachhaken, damit dieser Markt Fahrt aufnimmt (die sind doch sonst immer dafür, den Wettbewerb zu stärken und Innovationen zu fördern). Auch mich betrifft das, da sich meine Verbrauchsstelle nicht in einer der o.g. Regionen befindet.

Egal, hab’ mittlerweile nen Postpaid-Tarif mit 15 Monaten Laufzeit/Preisgarantie gefunden, für den sich die Gesamtkosten inkl. aller Boni (Sofort- u. Neukundenbonus) auf ca. €125 belaufen werden (monatl. Abschlag konnte sogar noch von €22 auf €20 herabgesetzt werden…lieber später nachzahlen als Rückzahlung, sonst gewährt man seinem Stromlieferanten ein kostenloses Darlehen).

Zurück zum eigentlichen Titel/Thema:
Zumindest bei meinem älteren Bestand ist es so, dass die Netznutzungsentgelte vollständig über den Zählpunkt des Bezugs abgerechnet werden. Am selben Netzübergabepunkt befindet sich noch ein zusätzlicher Zähler für die „Volleinspeisung“. Auf dessen Abrechnung erscheinen keinerlei Netznutzungsentgelte o.ä… Die Frage ist: wie verhält es sich, wenn an einem Netzübergabepunkt lediglich sporadisch eingespeist wird, aber kein Bezug statt findet (z.B. unbewohnter / unbemanntes Objekt bzw. Deckung des eigenen Bedarfs vollständig aus eigener Produktion / Pufferspeicher mit Überschusseinspeisung ins Netz)?