SMARTMETER und Guerilla PV

Hallo zusammen,

blöde Frage von einem einfachen Menschen.

Wenn ich mit meinem Zähler zu Discovergy wechsle, sieht dann mein Netzbetreiber, dass ich statt einem z.B. zwei Balkonkraftwerke betreibe?

Oder anders gefragt, welche Daten phasenkonkret werden übermittelt?

Welche Daten müssen rein rechtlich überhaupt übermittelt werden? Welchen Einfluss habe ich über die Auswahl zu übermittelden Daten?

Danke
Tino

Hallo Thyno,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Beitrag zur dezentralen Energieversorgung mit Ihren zwei Balkonanlagen.

Wenn Sie einen normalen Bezugszähler (SLP) hätten, wird nur einmal pro Jahr Ihren Bezug an den Netzbetreiber übermittelt.

Unsere offizielle Empfehlung als Unternehmen und Messstellenbetreiber lautet dennoch, dass Energieerzeugungsanlagen egal in welcher Größe beim Netzbetreiber angemeldet werden soll

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ernsthaft, diese Antwort?
@PabloSantiagoDGY
@thyno

Es ist strafbar ohne Genehmigung einzuspeisen!!!
Das ein Netzstellenbetreiber empfiehlt sich anzumelden, Donnerwetter das ist ein Ding.
Empfehlung des Unternehmens :grimacing:

Sobald die Anlage eine Verbindung zum Netz hat, auch wenn sie nichts einspeist muss sie angemeldet werden.
Nur Inselanlagen, welche keine Verbindung zum Netz haben brauchen nicht angemeldet werden.

Es kostet keinen Cent sich anzumelden und man hat keine Kosten.
Zum einen kann, wenn der Wechselrichter nicht 100% ausschaltet zb. wegen fehlender Schutzeinrichtungen, sein das Handwerker einen tödlichen Stromschlag bekommen. Entweder im Haus wenn man die Sicherungen öffnet oder die welche bei einem Stromausfall die Leitung reparieren.

Und da möchte ich nicht in deiner Haut stecken wenn wegen dir jemand zu Tode kommt

@surfercool, beschäftige dich bitte erst damit, wie Balkonanlagen funktionieren. Es ist unmöglich, zu Tode zu kommen, denn wenn das Netz fehlt, kann das Balkonkraftwerk auch nichts mehr einspeisen, genau so, wie ein klassischer Wechselrichter braucht er die Netzfrequenz, um sich zu synchronisieren. Der Anmeldebürokratiewahnsinn für Balkonanlagen soll Menschen nur davon abschrecken, so etwas zu installieren. Einen anderen Sinn hat das bei der geringen Leistung nicht. Für den Betreiber macht die Anlage sehr wohl Sinn, es reduziert die eigene Stromrechnung.

Ein Messstellenbetreiber kann natürlich nicht schreiben, dass die Anmeldung einer Balkonanlage Schwachsinn ist, er drückt sich gewählter aus.

Selbst Einfamilienhaus-Nulleinspeiseanlagen mit Batteriespeicher gehen als stromerzeugende Haushaltgeräte durch und interessieren den Energieversorger und sein Netz nicht. Erst wenn man einspeist und dafür Geld haben will, braucht man einen Vertrag. Ich rede nicht von großen Anlagen, das ist etwas anderes, da ist der Zweck der Anlage Gewinn und nicht Eigenverbrauch.

1 „Gefällt mir“

Hab ich was verpasst.
Balkonanlagen müssen IMMER gemeldet werden!
Ich habe schon einige billigen Solar-Wechselrichter erlebt, die NICHT abschalten. Solange der Verbrauch in etwa gleich ist erzeugen diese immer noch 230V. Auch ohne NETZ
Es sind meist billig Angebote!

Der Grund warum Netzbetreiber wissen müssen ob man Einspeist ist ein ganz einfacher. Das Netz kann nichts Speichern. Wenn jetzt plötzlich viele Einspeisen funktioniert die Planung der Netzbetreiber nicht mehr. Der Strom der verbraucht wird muss auch ins Netz eingespeist werden.

Stell dir vor, 100 Häuser haben zb 600W. = 60kW
Der Netzbetreiber weiß nichts davon?

Warum denken Leute immer so als wenn sie die Einzigen auf der Welt sind…
Solange du kein Inselnetz aufbaust bist du verpflichtet anzumelden.
Das ist ne Sache von wenigen Minuten?!

Ich habe eine 11kW Anlage die mit einem großem Speicher gebaut ist. Selbst dieser trennt sich bei Netzausfall sofort mit Leistungsschützen vom Netz und erzeugt weiterhin.
Und ausserdem muss er gewisse Regeln beachten was Überfrequenz und Unterfrequenz angeht.

Emmm…strafbar ist eine nicht angemeldete Balkonanlage nicht!

Mir sind keine Sanktionen bekannt.

Die Sanktion wäre, dass die Einspeisevergütung verwehrt würde, die aber bei 600W und entsprechendem Eigenverbrauch eh nicht anfällt.

Ebenso stimmt deine Rechnung mit 100 Häusern und 60kW nicht ganz, wenn die Plötzlich abschalten würden hätte das aufs Netz keine Folgen, weil die Häuser den Strom ja selbst verbrauchen. Das ist ja der eigentliche Sinn der Balkon-PV.

Das man sie anmelden soll, beim Netzbetreiber wegen Zählertausch und im MaStr und von einer Fachkraft installieren läßt steht natürlich außer Frage.

Meine 6 KW Kreissäge ist nicht angemeldet, der 9 KW Durchlauferhitzer auch nicht, der 4 KW Hächsler auch nicht aber 600 W werden zum Problem? Die ersten Dinge bringen dem Netzbetreiber Umsatz, die Balkonanlage schmälert ihn, dort sehe ich das Problem.

2 „Gefällt mir“

dem Netzbetreiber bringt davon gar nichts Umsatz, sondern deinem Energieversorger. Und weil du illegal also diverse Großverbraucher betreibst (denn z.B. Durchlauferhitzer sind nicht nur anzumelden, sondern müssen gemäß TAB genehmigt werden) wird der Anschluß der PV ohne Anmeldung legal?
Mit dem gleichen Argument kann man auch beir rot über die Ampel fahren, egal ob andere dabie behindert werden oder zu schaden kommen. Man darf sich nur nicht erwischen lassen, dann ist alles gut.
Und: wo ist das Prollem dabei die Anlage anzumelden, wenn sie den Vorschriften entspricht= Eben, gibt keins. Das gibt es erst dann, wenn die Anlage eben nicht nach Norm ist, und damit eine potentielle Gefahr für einen selbst und andere. Was nicht heißt das sofort alle sterben werden. Nur die Wahrscheinlichkeit für ein wie auch immer geartetes Unglück/Unfall steigt entsprechend an.

Dem Netzbetreiber beschert das schon Umsatz, der bekommt Netznutzungsgebühren für jede kWh die er durchleitet…

naja ich bezweifle das da was weiter als zur nächsten Wohnung kommt…
Hast du neben dir eine Atomkraftwerk bekommst immer Atomstrom, egal ob Ökostrom oder nicht.
Was ihm den meisten Umsatz bringt ist, das der Strom den dann der Nachbar bekommt für ihn 100% Gewinn bringt. Er musste ihn nicht erzeugen durchleiten oder sonstiges.

Allerdings sollte was sein, weil niemand wusste das man eine Solaranlage betreibt, Wären die Zivilrechtlichen Folgen dramatisch.

Solange die Erzeugeranlage die VDE AR-N4105 vollständig beachtet und umsetzt (Frequenz, Spannung, Impedanz, Abschaltzeit,…) ist sie für das Netz erstmal unkritisch - egal, ob sie nur den Eigenverbrauch (ggf. bis auf Null) senkt oder ob sie die bis zu 600 Watt mangels gerade stattfindendem ausreichenden Eigenverbrauch ins Netz schiebt. Noch sind diese Kleinerzeuger nicht so weit verbreitet, als dass die Einspeiseleistung faktisch weiter als bis zur nächsten Unterstation kommen würde - in aller Regel verbraucht die dann schon der Nachbar, der Netzbetreiber „spart“ augenblickliche Leistung am Ortsnetztrafo, die er aber dennoch vorhalten muss. Selbst wenn in einem Netzabschnitt zeitweise wirklich 100 Balkonanlagen mit 60 kW Volleinspeisung betreiben würden (was nie passieren wird, jeder ist bestrebt, seinen erzeugten Strom auch weitestgehend selbst zu verbrauchen) wird das den Netzausbau im Maschennetz nicht wirklich tangieren.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber dient vorwiegend statistischen Zwecken. Der NB darf (und will) die Einspeiseleistung nicht einfach von seinen Leitungsverlusten abziehen sondern wissen, wo es herkommt. Schließlich verbessert das ja auch die CO2-Bilanz seines Strommixes… Das wird dann anhand der gemeldeten Leistungen und dem tatsächlich gemessenen Ertrag der Großanlagen derselben Gegend berechnet (Stichwort: Bilanzkreistreue).

Rein rechtlich ist nur die „Anmeldung“ erforderlich, zustimmungspflichtig sind Kleinanlagen per se nicht, solange die Voraussetzungen (AR-N4105, Zweirichtungszähler) erfüllt sind. Es ist ja sogar streitig, ob ein Netzbetreiber den Nachweis der Einhaltung der AR-N4105 fordern kann, etwa durch Anforderung der Wechselrichter-Marke und Seriennummer - oder ob er im hypothetischen Störungsfall erst den Nachweis der Störung bringen muss, um überhaupt irgendwie gearteten Zugang oder Informationen zur Kundenanlage fordern zu können.

Mittlerweile machen erste Netzbetreiber Versuche, in temporäre Ersatzstromversorgung (bei Baumaßnahmen) die PV-Anlagen gezielt einzubinden - hierzu wird die Frequenz der NEA nicht mehr fest auf 52,x gefahren (PV würde abschalten), sondern die Lastregelung verändert die Frequenz dynamisch, um Erzeugerleistung der PV mit zu nutzen. Mittlerweile sogar „vorauseilend“ mit Strahlungssensor (wenn die Solarstrahlung im Gebiet sinkt, dann regelt die NEA die Frequenz und ihre tatsächliche Einspeiseleistung schon nach, bevor die einzelnen WR nachregeln).

2 „Gefällt mir“