Umzug vor Ablauf der Vertragsdauer

Hallo.

Wir wollen unser Wohnung durch Mieterhöhung wechseln.
Leider ist die 2 Jahre Vertragsdauer von disovergy noch nicht vorbei.

Muss ich den Vertrag selbst kündigen oder kündigt er sich selbst wenn ich aus der aktuellen Wohnung aus ziehe?

Und wohin sende ich meine Kündigung im Fall ich muss selbst kündigen?

Danke im voraus

Umzug muß ja nicht Kündigung heißen. Da Discovergy seine Dienste deutschlandweit anbietet (wenn auch unklar ist wann das jeweils genau der Fall sein wird) kann der Vertrag ja auch in der neuen Wohnung fortgesetzt werden. Ein Sonderkündigungsrecht dürfte damit eher nicht bestehen…

Hallo @Hermelchen,

vielen Dank für Ihre Frage.Ich kopiere direkt aus unseren FAQs:

Selbstverständlich können Sie auch nach dem Umzug (innerhalb Deutschlands) weiterhin einen intelligenten Stromzähler von Discovergy nutzen. Bestellen Sie dafür einfach über Ihr bestehendes Nutzerkonto einen Zähler für Ihr neues Zuhause. Bitte vergessen Sie nicht, den nicht mehr benötigten alten Zähler zu kündigen, damit wir Ihnen dafür nach Ablauf der verbleibenden Restlaufzeit keine weiteren Kosten mehr berechnen. Natürlich haben Sie weiterhin Zugriff auf Ihre historischen Verbrauchsdaten bis zu dem Zeitpunkt Ihres Auszugs.

Übrigens: Falls Ihr Nachmieter Kunde bei Discovergy wird, entfällt die Installationsgebühr und wir schreiben Ihnen die Restlaufzeit des alten Zählers auf Ihren neuen Zähler gut.

dem Kunden die Restlaufzeit in Rechnung stellen, während er parallel einen neuen Vertrag abschließen soll? Das klingt rechtlich aber auch mehr als fragwürdig. Neue Einrichtungsgebühren kann man ja noch einsehen, aber neue Vertragslaufzeit oder gar 2 parallele Verträge, von denen nur einer genutzt werden kann?

Hallo @gnampf

wenn der Nachmieter den Zähler nicht übernimmt, gäbe es in der Tat bis Ende der verbleibenden Restlaufzeit zwei unterschiedliche Verträge für die zwei unterschiedlichen Messtellen, die wir mit unserer Messtechnik nicht ohne erheblichen Aufwand ausgestattet haben und betreiben. In Angesicht der derzeitigen Installationszeiten glaube ich jedoch nicht, dass dies der Fall sein wird.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

die Installationszeiten kann man aber ja dem Kunden nicht anlasten, im Gegenteil… bei DSL z.B. ist der Kunde verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen wenn er den Vertrag am neuen Standort nicht weiter führt. Das gilt aber nur wenn der Anbieter am neuen Standort überhaupt bereit zur Leistung wäre. Discovergy wäre grundsätzlich bereit, aber sozusagen nicht lieferfähig. Der Vertrag müsste nach meinem Verständnis mit umziehen und ruhen bis der neue Zähler gesetzt wurde, alternativ kostenfrei aufgelöst werden. Neue Installationskosten können sicherlich dabei anfallen, da hier ja erneut vor Ablauf der Eichfrist ein Einsatz nötig ist. Deinstallationskosten eher nicht, da für den Rückbau auch im Falle einer fristgerechten Kündigung keine Kosten vertraglich vereinbart wurden. Die Arbeit liegt hier ja auch hauptsächlich beim grundzuständigen Meßstellenbetreiber, der dann wieder seinen eigenen Zähler verbaut und den von Discovergy zurück sendet.

Wie liefe es denn ab wenn der Nachmieter den Zähler übernimmt? Die Historie des Zähler würde dann aber weiterhin beim alten Vertragspartner verbleiben und nicht auf einmal beim Nachmieter auftauchen, oder?

Laut den AGB kann der Vertrag im Falle eines Umzugs durchaus auch schon vorzeitig enden. Nach meinem Verständnis kann man so bereits zum Ablauf der ersten 12 Monate kündigen.

6.6. Im Umzugsfall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer amtlichen Ummeldebestätigung.

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