die Installationszeiten kann man aber ja dem Kunden nicht anlasten, im Gegenteil… bei DSL z.B. ist der Kunde verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen wenn er den Vertrag am neuen Standort nicht weiter führt. Das gilt aber nur wenn der Anbieter am neuen Standort überhaupt bereit zur Leistung wäre. Discovergy wäre grundsätzlich bereit, aber sozusagen nicht lieferfähig. Der Vertrag müsste nach meinem Verständnis mit umziehen und ruhen bis der neue Zähler gesetzt wurde, alternativ kostenfrei aufgelöst werden. Neue Installationskosten können sicherlich dabei anfallen, da hier ja erneut vor Ablauf der Eichfrist ein Einsatz nötig ist. Deinstallationskosten eher nicht, da für den Rückbau auch im Falle einer fristgerechten Kündigung keine Kosten vertraglich vereinbart wurden. Die Arbeit liegt hier ja auch hauptsächlich beim grundzuständigen Meßstellenbetreiber, der dann wieder seinen eigenen Zähler verbaut und den von Discovergy zurück sendet.
Wie liefe es denn ab wenn der Nachmieter den Zähler übernimmt? Die Historie des Zähler würde dann aber weiterhin beim alten Vertragspartner verbleiben und nicht auf einmal beim Nachmieter auftauchen, oder?