Zählerausfall "FF0003" keine Daten seit 23.5.21

Ich habe heute eine korrigierte Mai-Rechnung von awattar bekommen. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass mein Zähler seit 23.5. keine Daten mehr geliefert haben soll. Das war mir nicht aufgefallen bzw. war ich mir sicher, dass Daten im Portal angezeigt wurden. Mittlerweile klafft dort tatsächlich eine Datenlücke.

Erst am 1.6., im Zuge der Umstellung meines Internetanschlusses fiel mir auf, dass auf dem Zähler die Fehlermeldung angezeigt wird-bis dahin kamen auch nur sporadisch die nervigen An/Aus-Emails an, denen ich kaum mehr Beachtung schenke.

Discovergy muss den Zähler nun austauschen. Nur: wie wird der Netzbezug bis dahin abgerechnet? Wie meine Einspeisemengen des PV-Stroms? Wir haben Sommer - eine Schätzung des Verbrauchs nach dem SLP-HH wäre hier total daneben. Werden eventuell Zählerdaten des sunnyportals anerkannt, denn ich habe aktuell keine anderen? - (diese bekomme ich allerdings auch nicht als hoch aufgelösten csv-Download, da das sunnyportal hier absolut umständlich ist)

Wie handhabt das Discovergy als Messstellenbetreiber die fehlenden geeichten Messdaten?

Awattar war angesichts meiner Nachfrage augenscheinlich überfordert.

Das wird mit einer gesetzlich Vorgegebenen Ersatzwertbildung geregelt.

Hallo @enerbee,

guten Nachmittag. Wie Pedro bereits erwähnt wird, müssen fehlende Daten durch Plausibilisierung und Ersatzwertbildung anhand bereits vorliegenden Messwerten nach § 60 MsbG ergänzt werden. Für den Bezug wird ein Durchschnitt des Verbrauchs seit der Installation des Zählers ermittelt. Bei der Berechnung der Einspeisung werden zudem verschiedene von den Netzbetreibern bereitgestellte Einspeiseprofile berücksichtigt. Darüber hinaus können Sie uns als Kunde Daten aus anderen vorhandenen Quellen, wie z.B. Ihrem sunnyportal, zur Verfügung stellen. Zu diesem Zweck, sobald Ihr Zähler durch einen neuen ersetzt wurde, haben Sie die Möglichkeit, uns mit einer E-Mail an support@discovergy.com die Ihnen verfügbaren Daten (ink. Screenshot des sunnyportals) mitzuteilen, damit diese in die Berechnung der Ersatzwerte einfließen können.

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag

Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Danke für die schnelle Antwort ,Sunnyportal davon hörenwir zum ersten mal wir haben lediglich die Discovergy App und die Enerest App
Viele Grüße maxm67

Danke, das ist hilfreich! :blush: @maxm67 das Sunnyportal ist meine Datenwolke zum SMA-Batteriewechselrichter mit Homemanager. Wir haben PV mit Batterie und 2 SMA-Energymeter für den Verbrauch und die Erzeugung. Das liefert zwar keine geeichten Werte aber es ist alles gespeichert und nachvollziehbar.

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Hallo,der defekte Zähler wurde heute gewechselt ,gibt es nun auch neue Zugangsdaten für die Seite von my discovergy.com.?

Hallo @maxm67,

ich habe Ihnen hier geantwortet.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Bei mir ist der Stromzähler seit 01.07.2021 defekt.
Mehrere Anrufe haben nur dazu geführt das ein Ticket erstellt wurde,kein Termin.Ich weiß gar nicht wieviel Tickets ich jetzt habe.Es ist frustrierend.

Hallo @Kobold
vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte die Verzögerung. Ich werde bei unserer Tourenplanung bezüglich Ihres Zählerwechsels nachfassen und ich hoffe, dass Sie zeitnah einen Termin erhalten können.
Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Wäre schön wenn ihnen das gelingt.Da ich eine Mietanlage von Enpal betreibe zahle ich die erste Zeit keine Zählergebühr.Dies würde dann wenn Zählermiete fällig ist ganz anders aussehen.Das würde den Vertrag in Frage stellen.
Wäre total Schade,denn die Anlage läuft soweit super.

was hast für eine PLZ?

07387 Krölpa Am Gries13

Ohje, zu weit weg für mich…

Jetzt sind es fast 5 Monate ohne Stromzähler und ohne Termin.Ich bin gespannt wann das in die Gänge kommt.Ich glaube selbst ein Segelboot wäre von China schon da.:frowning:

Das Segelboot wäre sicher da. leider hat mich auch der Techniker heute morgen mit einem unschönen NoShow versetzt. Wenigstens ein Telefonanruf wäre sicherlich drin gewesen um den Termin abzusagen.

Eberhard

Hallo @eberhard.mayer

das ist natürlich extrem bedauerlich und ärgerlich und ich bitte Sie an dieser Stelle um Entschuldigung. So etwas sollte auf keinen Fall passieren. Ich werde mich erkundigen, warum der Termin nicht eingehalten wurde und sich niemand bei Ihnen gemeldet hat. Gleichzeitig werde ich mich dafür einsetzen, dass sowohl für Sie als für @Kobold einen Termin geplant wird.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ich habe gerade einen neuen Terminvorschlag bekommen. Jetzt soll es der 6.Dez. werden. Mal sehen ob es diesmal klappt.

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard

"Es kommt was kommen musste. Langsam werde ich stinksauer. Wie soll ich meinen verbrauch abrechen. Meine eigenen Zähler wird der VNB wohl kaum anerkennen. Nicht das Discovergy langsam Ärger mit der BNA bekommt.

"unglücklicherweise ist es uns aufgrund organisatorischer Probleme nicht möglich, den vereinbarten Servicetermin am Montag, 6. Dezember 2021 an folgender Messstelle wahrzunehmen:
Für die kurzfristige Absage und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Discovergy"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unglücklicherweise ist es uns aufgrund fehlender Materialkomponenten nicht möglich, den vereinbarten Montagetermin am 06/12/2021 um 09:00 wahrzunehmen.

Wir bitten Sie, die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Sie bekommen einen neuen Terminvorschlag per E-Mail.

Das wird wieder ein halbes Jahr dauern. Vielleicht muss ich den Ausfall doch dem grundzuständigen Messtellenbetreiber melden.

im Gesetz steht:

§ 18 Ausfall des Messstellenbetreibers

(1) Endet der Messstellenbetrieb eines Dritten oder fällt der Dritte als Messstellenbetreiber aus, ohne dass zum Zeitpunkt der Beendigung ein anderer Dritter den Messstellenbetrieb übernimmt, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber berechtigt und verpflichtet, unverzüglich den Messstellenbetrieb zu übernehmen. Dem Anschlussnutzer dürfen hierfür keine über die in § 7 genannten hinausgehenden Entgelte in Rechnung gestellt werden.

(2) Soweit erforderliche Messdaten nicht vorliegen, ist der grundzuständige Messstellenbetreiber berechtigt, den Verbrauch für diesen Zeitraum nach Maßgabe des § 71 Absatz 3 zu bestimmen.

(3) Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen oder ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung Messwerte nicht an, so ermittelt der Messstellenbetreiber die Daten für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung entweder aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Beseitigung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraumes oder auf Grund des Vorjahreswertes durch Schätzung, soweit aus Parallelmessungen vorhandene Messwerte keine ausreichende Verlässlichkeit bieten.

Da kann ich nur hoffen, dass meine Parallelmessung durch meinen E3DC-Speicher anerkannt wird.

Hallo Herr Mayer

Ihre Frustration kann ich vollkommen nachvollziehen. :unamused:

Für meinen Teil kann ich mich nur entschuldigen und Ihnen versichern, dass ich nochmals mit den Kollegen Rücksprache halten werde, damit Sie einen neuen Termin erhalten können.

Das tut mir wirklich leid!

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH