Anmeldung zweier "Mini"-Stecker-PVs

Du übersiehts hier folgendes:
Dein Wasserkocher verbraucht Strom
Die PV liefert Strom.

Dein Haus wurde auf Verbrauch abgestimmt, mit der Klein-PV lieferst du jedoch Strom.
Es kann sein, das die Leitung wo deine PV hängt nicht passend ist oder Absicherung usw.
Du kannst auch keine bliebig großen Vebraucher anschließen, auch nicht in einer bestehenden Anlage.
Bei einer E27 ist der stromführende Kontakt ganz hinten, da musst reinfassen, damit du eine gewischt bekommst… außer es waren wieder die Vollprofis am Werk, welche die Kontakte vertauscht haben… :wink:

Das hört sich ja nach sehr qualifizierten Aussagen an.

Womit hast ein Problem?

Ich habe kein Problem. Deine Aussagen sind halt teilweise nicht richtig. Gefährliches Halbwissen ist immer so eine Sache.

Was ist den bitte nicht richtig?
Kläre mich bitte auf!

Gut, versuchen wir es mal. Es ist egal ob ein Gerät Strom zieht oder liefert. Die Leitungsschutzschalter haben nur einen Zweck, und zwar den Schutz der Leitung und nicht der Geräte. Wird die Leistung oder der Strom überschritten lösen Sie aus.

Du kannst auch beliebig große Verbraucher anschließen. Sie funktionieren dann halt nur eine Sekunde bis der Leitungsschutzschalter aus löst.

Einer der Wirklich Ahnung hat und weis was er erzählt ist Holger Laudeley. Schau einfach mal bei YouTube wenn dich das Interessiert. Dort erfährst du eine Menge über PVs was auch Hand und Fuß hat.

Ja und?
Wo habe ich etwas gegenteiliges geschrieben??

In deinen ersten 4 Sätzen?
Humor haste, das muss ich dir lassen.

WAS soll da nicht stimmen??
Kanns nicht sein, das du mit Halbwissen rumläufst?

Unnötig.
Es ist dort keine falsche Aussage zu sehen, nur eben etwas verallgemeinert zum besseren Verständnis für Laien.

Pedro lern lesen. Ohne Witz

@Matze Hilf uns doch, ich verstehe auch nicht ganz wo was falsches steht. Nur vereinfacht…

Abgesehen davon ist dein Tonfall etwas unfreundlich.

Ein schönes Wochenende noch
Jonas

  1. Die Aussage mit dem Wasserkocher und der PV ist schon richtig, nur hat es der Vorredner nicht übersehen. Es spielt keine Rolle.
  2. Es ist egal ob ein Gerät Strom zieht oder liefert. Die Leitungsschutzschalter haben nur einen Zweck, und zwar den Schutz der Leitung und nicht der Geräte. Somit kannst du da dran hängen was du willst. Wird der Strom überschritten lösen Sie aus. Es gibt keine Vorschrift das nur 1 Wasserkocher und 2 Lampen an einen „Strang oder Steckdose“ dürfen. Das hat nichts mit „auf Verbrauch auslegen“ zu tun. Ein „nicht passen oder Absicherung etc.“ Sondern einfach mit Leitungsschutz.
  3. Das ist einfach nur Panikmache mit denen Laien verunsichert werden.
    Mini-PVs können an jede Steckdose im Haus angeschlossen werden.

Der Raue Ton tut mir Leid, nur irgendwann kann man sowas nicht mehr lesen. :wink:

Naja, Leitungen und Leitungsschutz sollte zusammen passen und der darüber entnommenen oder eingespeisten Leistung entsprechen, laienhaft ausgedrückt.

Ein stromführender Stecker ist nichts, was ich im Haus haben will, ich meine da gibt es Normen zu, aber ich weiß auch, dass es ne Menge Meinungen dazu gibt.

Pedro ist übrigens kein Laie.

Danke für das Normalisieren des Tons :wink:

Auweia.

Da hatte ich ja etwas losgetreten! :roll_eyes:
Ich schaue erst jetzt wieder rein, sonst hätte ich mal schlichtend auf mein Balkonkraftwerke-pdf verwiesen.Das ist in diesem Thread zu finden. Da habe ich es etwas deutlicher beschrieben. :wink:

[/Inronie off] Bin immer wieder begeistert, wenn Leute sich nur dann auf Recht, Normen und Verträge berufen, wenn es ihnen selbst in den Kram passt. Erst recht, wenn sie alle, die sich daran halten, zu Idioten erklären [/Inronie on].

Tut das hier etwa jemand? Wäre mir äußerst unsympathisch, so ein Kollege! :wink:

Hier noch mal für alle über das was die Seite DIN.de zum Wesen und zur Rechtsverbindlichkeit von Normen zu sagen hat.

Zusammenfassend (und das ist meine ganz persönliche Auffassung zu den Dingen der jeder für sich widersprechen mag) kann ich sagen, dass mir keine Norm innerhalb meiner vier Wände vorschreiben kann oder darf,was ich zu tun und zu lassen habe. Dafür bin ich einzig und allein selbst verantwortlich. Allerdings liegt auch genau hier der Hase im Pfeffer: sollte es zu einem Unfall kommen bei dem womöglich Personen zu schaden komme, dann geht die Sache schnell mal „vor den Kadi“. Dann bin ich gut beraten, mich im Bezug auf den Unfall, sollte meine Elektroinstallation der Auslöser gewesen sein, an Normen gehalten zu haben. Denn dann bin ich kein „Eigenbrödler“ sondern habe mich an „allgemein anerkannte Regeln“ gehalten.
Deshalb würde ich auch dringend jedem empfehlen, nur Wechelrichter (WR) zu verwenden, die der Norm AR-N-4105 entsprechend zertifiziert sind. Schon im eigenen Interesse!

Diese Norm schreibt gleich auf dreierlei Weise vor, dass sich der WR sofort (innerhalb von 200ms) stromlos zu schalten hat (gemäß einer eigenen Norm), wenn er nicht mehr am Netz hängt (Stecker gezogen, Stromausfall etc.)
Es stellt sich dann die Frage: was soll ich dann noch mit dem sogenannten Wielandstecker? Traue ich denn der Norm nicht über den Weg? Muss ich trotzdem Angst haben „welche gewischt zu bekommen“, obwohl das Ding doch laut AR-N-4105 eine Abschaltvorrichtung hat? Wenn ja, welchen Normen kann ich denn dann überhaupt noch vertrauen?

Also, generell (wieder meine persönliche Sicht der Dinge) traue den Normen schon über den Weg. Aber es sind doch Menschen die sie schreiben. Und da kann auch mal jemand über das Ziel hinausschießen. Und das ist bei der Weigerung, den Wielandstecker aus der Norm zu nehmen, er hatte ja vor der Abschaltautomatik mal seinen Sinn, (noch mal: meiner Ansicht nach) geschehen. Und deswegen verwende ich ihn auch nicht.
Und mal auf gut-deutsch: „da kann mir keiner was“!

Jetzt aber doch noch mal eine Frage an samsmooth:

Da wir hier nun schon wenig geholfen haben, wie hast Du denn jetzt die Sache mit der Anmeldung zweier Mini-PVs gelöst? :wink:

Ich nehme ja an, dass Du die vollen Formulare hast ausfüllen müssen. Aber da ja sogar ein Fachbetrieb bei Dir die Installation vorgenommen hat, sollte der Netzbetreiber eigentlich keine rechtliche Handhabe mehr gegen Deine Installation haben…

Du übersiehst da glaube ich eine Kleinigkeit. Dein „eigenes“ Netz ist mit dem lokalen Verteilnetz verbunden. Und da hast Du, ob es Dir gefällt oder nicht, mit dem Anschluss(antrag) dessen Regeln akzeptiert, die sogennanten Netzanschlussbedingugen. Und da der Netzbetreiber für allles, was in seinem Netz passiert, verantwortlich ist, möchte der schon wissen, was da los ist. Wenn da zum Beispiel am Ende von Anschlusssträgen Überspannungen entstehen (können), weil es da viele Einspeiser gibt, dann sollte er das wissen. Und noch besser ist, wenn die dann regelbar sind (besser abregeln, als abschalten).

Ob man die Grenze zum Fernschalten jetzt bei 600, 800 oder 1.000 W setzt, darüber kann man sicher diskutieren. Aber irgendwo muss sie sein.

Ein Aspekt bei der 600W Grenze dürfte gewesen sein, dass mit den leicht verfügbaren Anlagen auch Leute rumbasteln, die von Strom wenig bis keine Ahnung haben. Da will man das Risiko für diese Leute und Ihre Mitmenschen gering halten. „Balkonkraftwerke“ klingt ja eher nach einer Mietwohnung als nach einem freistehendem Einfamilienhaus. Von daher macht auch ein spezieller Stecker Sinn. Zumal 200msec ganz schön lang sein können… Und wer macht sich schon die Mühe herauszufinden, welche Sicherung zum Anschluss gehört und tauscht die dann gegen eine enstprechende Schwächere aus (was eh nur ein zugelassener Elektriker darf). Da rechnet vermutich keiner ersnthaft damit.

Auweia. Diese Diskussion findet sich genau so so viele Tausend Male im Netz. Da habe ich ja wirklich etwas losgetreten.

Nur kurz so viel: ich sprach von der physischen Gehäuseform des Anschlußsteckers den ich innerhalb meiner Wohnung verwende. Der hat NULL Einfluß auf die Elektrische Funktion. Und deswegen „kann mir da auch keiner was“.

Der Rest gilt für meinen 35 Jahre alten Rasenmäher, für meinen 20 Jahre alten Wasserkocker, sowie für meinen 10 Jahre alten Haarföhn natürlich auch für meinen funkelnigelnagelneuen, nach allen aktuellen Regeln der Kunst durchzertifizierten Wechselrichter. Ja.

Ein Aspekt bei der 600W Grenze dürfte gewesen sein, dass mit den leicht verfügbaren Anlagen auch Leute rumbasteln, die von Strom wenig bis keine Ahnung haben

Das sehe ich genau so. Deswegen würde ich es auch genau so regeln: <= 600W kann jeder einstöpseln wie er will. Darüber hinaus sollte man schon wirklich wissen was man tut. Aber auch hier gilt oben Beschriebenes. Ein Netzbetreiber wird wohl kaum eine rechtliche Handhabe haben sich gegen zwei BKWs zu wehren, solange sie korrekt installiert sind. Das wird hier, wie ganz oben im ersten Beitrag beschrieben, ja der Fall sein.

Die 200ms stehen so in der Norm. Die aktuellen Geräte wurden mal überprüft und schalten alle noch wesentlich früher ab. Ganz im Gegensatz zu einem ollen Rasenmäher bei dem gar nicht gesichert ist, ob er nach dem Ziehen des Steckers durch seinen Nachlauf noch Strom produziert. Da schreiben die Normen eine Stromlosigkeit am Schukostecker nach einer ganzen Sekunde vor. Völlig legal, kratzt niemanden. Aber bei Wechselrichtern werden alle (nein, nicht alle, aber so mancher) hysterisch.

Und gerade weil diese Wechswelrichter über Jahre hinweg ständig „beschossen“ wurden und deshalb auch immer sicherer gemacht wurden, bis wir letztlich bei der Norm AR-N-4105 gelandet sind, finde ich diese Hysterie bei den Wechselrichtern unangebracht. Zumal wir immer noch E27-Fassungen haben. :wink:

Aber dennoch: diese Hysterie finde ich anderswo im Netz, nicht wirklich in diesem Forum und auch nicht im vorherigen Beitrag. :slightly_smiling_face::point_up_2:

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