Energielieferant lehnt Vertrag ab wegen Discovergy Zähler

Hallo zusammen,

ich will / wollte zum 1. Januar zu einem neuen Lieferanten wechseln, weil aWattar massiv die Preise angehoben hat.

Nun kam zuerst eine Mail, das der Netzbetreiber meine Zählernummer nicht kennt. Hab daraufhin erklärt, das ich einen anderen Messstellenbetreiber habe und bekam nun folgende Email:

Da uns auch der Netzbetreiber die Belieferung mit dem Hinweis der fehlenden Identifizierung ablehnt, können wir keine Veranlagung in unserem System vornehmen.

Ist das so rechtens? Kann man mich ablehnen, weil ich einen eigenen Messstellenbetreiber habe?
Ärgerlich, weil die Kündigungsfrist für Discovergy gerade rum ist… :frowning:

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass der NB den Zähler nicht kennt.
Bei einem MSB-Wechsel werden dem NB auch die Daten des neuen Zählers von Discovergy mitgeteilt.

Ist das geschehen? Der NB sagt offenbar er könne mit der Nummer nix anfangen

das muss @PabloSantiagoDGY klären…

Die Energieversorger haben grundsätzlich mal auch vertragsfreiheit, die können also ablehnen wen sie wollen. Anders sieht es beim Grundversorger, der muß dich nehmen… aber das willst du eher nicht :wink:
Solange die Ablehung „technischer“ Natur ist kann man ja ggf. was dagegen unternehmen und das klären. Ob der Energieversorger Interesse dran hat steht auf einem anderen Blatt, denn das macht Arbeit und die muß bezahlt werden. Da kann es billiger sein den Kunden nicht anzunehmen.

Hallo @warp735

obwohl seine Beiträge hier mehrmals wegen Verstoßes gegen die Forum-Richtlinien gelöscht wurden und Ihr Konto einmal sogar gesperrt werden musste, helfe ich Ihnen gerne als Discovergy Kunde weiter. Letztendlich sollten guter Service und Höflichkeit als Grundprinzip nicht von der persönlichen Zuneigung abhängen.

Ich werde mit den zuständigen Kollegen Rücksprache halten, damit Ihre Zählernummer nochmals an Ihren Netzbetreiber mitgeteilt wird. In der Zwischenzeit bitte ich Sie um Geduld, das kann unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Vielen Dank. Ist es denn möglich, dass das damals nicht an meinen NB gemeldet wurde?

Hallo,
Es gibt aber auch Lieferanten, die externe Messstellenbetreiber per den AGB`s ablehnen
Habe ich persönlich erlebt
Gruß
Hartmut

Hi @warp735

nach Prüfung der Montagescheine geben wir automatisch die neuen Zählernummer an den Netzbetreiber über den dafür vorgeschriebenen Kanal weiter, aber es kann natürlich auch sein, dass diese Info damal vom Netzbetreiber nicht richtig bearbeitet wurde.

Ich melde mich bei Ihnen, sobald mir eine Rückmeldung von den Kollegen vorliegt.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Hallo @warp735

die Kollegen habe mit dem Netzbetreiber telefoniert. Dieser konnte die Zählernummer ohne weiteres im System ausfindig machen. Der Wechsel bzw. die Identifikation des Kunden sollte keine Probleme darstellen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Hallo Pablo, vielen Dank für die Info. Dann werd ich da nochmal nachhaken. Merkwürdig das Ganze…

Hallo @warp735

Noch eine Rückmeldung von den Kollegen: Angeblich haben Sie bei seinem neuen Lieferanten nicht die komplette Zählernummer angegeben. Der Lieferant soll beim Netz die vollständigen Zählernummer - bspw 1ESY1100000000 - anmelden.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Es ist doch immer schön, wenn man Freunde hat, die sich im Dschungel des EnWG auskennen, auch wenn sie kein Bock haben

Moin Zusammen …
Ich konnte mich mal erinnern, dass jemand mir sagte, „Du hast freie Wahl was deine Messstelle angeht“
Da heist es zum bsp. §8 MsbG
(2) Mess- und Steuereinrichtungen müssen den mess- und eichrechtlichen Vorschriften, den Anforderungen dieses Gesetzes, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie den von dem Netzbetreiber nach der Stromnetzzugangsverordnung und der Gasnetzzugangsverordnung einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen genügen. Die Mindestanforderungen des Netzbetreibers müssen sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei sein. Die Möglichkeit, zusätzliche Messfunktionen vorzusehen, bleibt unberührt.

In der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Da heist es in §3 abs. 3
Der Dritte ist berechtigt, von dem Netzbetreiber zu verlangen, dass die Verträge über den
Messstellenbetrieb und die Messung als Rahmenvertrag abgeschlossen werden (Messstellenrah-
menvertrag und Messrahmenvertrag). Der Rahmenvertrag regelt die Durchführung der Aufgabe
in einem Netzgebiet für Anschlussnutzer, die nach dem Vertragsschluss im Rahmen der Durch-
führung des Vertrages benannt werden können.
Es gibt da noch zahlreiche Artikel zu im EnWG … aber laut dem EnWG haben wir alle ein recht auf Freie Zähler Wahl … Nur kein Zähler, das geht nicht