Entfall der 70%-Regelung gemäß §9 EEG 2021 mit vorhandenem Discovergy-Zähler

Das stimmt, mit zertifiziertem iMSys muss bis 25kW nichts geregelt werden.

Hallo Pedro,

vielen Dank für die Klärung. Leider scheint es nur Neuanlagen zu betreffen, oder ist der letzte Satz der Bayernwerkstellungnahme auch für Bestandsanlagen zu interpretieren?

Wann werden die Zähler von Discovergy zertifiziert? Und was passiert mit den Zählern, die z.B. 2019 (bei mir Mai 2019) installiert wurden (Meteorit 2?), zählen die zum Bestandsschutz und wären auch ohne Zertifizierung für den Entfall der 70%-Regelung zulässig?

Vielen Dank für die finale Beantwortung

Ohne zertifizierte Gateways wird das nicht gehen, d.h. es bleibt bei 70%, auch weil die Übertragung bei den alten GW nicht direkt an den MSB geht.
Das eigene GW von DGY muss noch zertifiziert werden.
DGY hat auch zertifzierte GW von Dr. Neuhaus, die werden aber meines Wissens bis jetzt nur auf besonderen Wunsch von Partnern verbaut z.B. Sonnen, EWS, aWattar.
Bestehende Anlagen haben bis jetzt Bestandschutz.
Mit den Meteorit V2 geht da überhaupt nichts, das zertifizierte nennt sich dann GW 4.0.
Eventuell findest noch was im Blog…
https://discovergy.com/blog

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Noch eine letzte Frage, dann bin ich vollständig zufrieden.

Wenn ich auf ein zertifiziertes Messsystem wechseln würde, könnte ich die 70% Regelung rausnehmen. Dafür brauche ich das OK vom Messstellenbetreiber, um die Einspeisevergütung nicht zu gefährden, oder muss ich dann gar nichts mehr machen, weil es im Gesetz so geregelt ist?

Das weiß ich auch nicht genau, was da passiert.
Vermutlich entfällt dann die 70%, weils ja Gesetzeskonform ist.
Im Zweifel beim VNB nachfragen.

ich würde davon ausgehen, dass du das dem VNB zumindest melden mußt. Der muß dann ja ggf. auch seine Systeme so einrichten das deine Einspeisung mit Ist-Werten einbezogen wird. Auch wenn der vermutlich noch gar nicht die Prozesse dazu hat und sich nicht sonderlich dafür interessiert solange es nur einzelne betrifft.

Die Regelungen vom EEG gelten wohl normal auch für Bestandsanlagen, außer ihr Geltungsbereich ist explizit eingegrenzt auf Anlagen ab Datum xyz

Wenn das auf iMSys umgerüstet wird, dann wird auch der VNB darüber informiert, weil der dann die Daten auch sofort Übertragen bekommt.

aber damit weiß der noch nichts davon das die Anlage jetzt nicht mehr abregelt und er somit stattdessen die Werte entsprechend (anders) berücksichtigen muß.

Dann bin ich mal gespannt, was mich eine Umrüstung der bestehenden (und gut funktionierenden) dgy Zähler auf imsys irgendwann kosten wird.
Der Entfall der 70% Regelung (die ja auch noch am wr mit Spezialisten Passwort entfernt werden muss) wäre ja nein interessanter Business Case :wink:

hast du 70% hart eingestellt? Mein WR liefert 100% und der Energymanager (Sunny Home Manager in meinem Fall) regelt auf 70% ab. Das kann ich selbst einstellen.

Ja, hart. Habe mir das Energymeter gespart, da ich ja schlaue Zähler habe - dachte ich.
So viel ist es aber bei ost-süd-west auch nicht, daher waren mir 500+ € zuviel.

Selbst ändern ist doch eigentlich verriegelt dachte ich, sonst würde das alles ja keinen Sinn machen :joy:

Und wenn der Elektriker Pleite, oder ohne Nachfolger in Rente geht… dann kommt nie mehr jemand an die Daten ran? Mache ich immer so. Auftrag nur, wenn ALLE Daten auch bei mir landen.

Gesetzlich darf ich das ja trotzdem nicht ändern, und werde es auch nicht tun. Bei deiner Anlage dürftest eh nie über die 70% kommen.

Den Kostal WR kann jeder Elektriker/Solarteur mit Installateurzugang parametrieren. Das PW ist in der Lizenz der Konfigurationssoftware vergraben :wink:

Die Anlage kommt tatsächlich ab und zu Mal ran an die 70%, aber nicht lange und oft genug, um 500+ € Invest für „Kostal Energy Meter“ oder RSE zu rechtfertigen.

bei SMA braucht es für die Netzparameter normal den GridGuardCode. Das ist ein personenbezogenen Code, den jeder Installateur einzeln beantragen muß und den er dir also keinesfalls rausgeben darf. Alle Änderungen die damit gemacht werden sollen angeblich im WR protokolliert werden, auch wenn ich nicht wüßte wie man das Protokoll auslesen kann. Beantragen kann den Code aber prinzipiell jeder, von Seiten SMA gibts da keine weitere Prüfung… wie auch, es könnte ja sein das der WR nicht im Verbundnetz betrieben wird sondern in einer Insel z.B. Aber das sie die Abregelgrenze offen gelassen haben wundert mich da. Die sollte aber eigentlich auch nicht im Energiemanager eingestellt werden, sondern im Wechselrichter, damit der bei Ausfall vom Energymanager wieder hart auf die Grenze geht statt mit voller Leistung einzuspeisen. Der Energiemanager sollte dann nur mitteilen wieviel „Luft“ noch bis zur Grenze am Einspeisepunkt ist, damit die WR die harte Grenze entsprechend überschreiten können.
Bei anderen WR-Herstellern dagegen gibts praktisch überhaupt keinen Schutz. Bei Growatt kann z.B. jeder fummeln wie er will, die Grenze und auch die Ländereinstellungen frei ändern… die AR4105N fordert insofern also wohl keine Sperre, denn auch die Chinaböllern erfüllen sie, zumindest mal laut Papier.

Ist doch völlig egal, wie du die 70% am Einspeisepunkt realisierst. Bei mir hat der EVU den Energymeter als Regelgerät akzeptiert.
Kommt vielleicht auch auf das alter des Wechselrichters an. Vor etlichen Jahren waren die sicher noch nicht so flexibel wie sie vielleicht heute sind.