Messentgelte: Nochmalige Gebühr für den Messstellenbetrieb

Warum musst du denn bei 200 kWh/a eine teure RLM-Messung nehmen? Wieso geht da kein normaler SLP-Zähler?

Weil Westnetz, das angeblich anders nicht abrechnen kann ??
Gruß
Hartmut

Das gibts nicht!
Wenn das ein normaler Anchluss ist, der Verbrauch unter 100.000kWh im Jahr liegt, kann ein normaler SLP installert werden.
SLP ist einfacher als RLM.

außer die Einspeiseleistung ist zu hoch. Passt aber irgendwie nicht so recht zu dem Verbrauch, bei einer so großen Eigenverbrauchsanlage würde ich auch mehr Bezug erwarten, dagegen bei einer reinen Einspeiseanlage sollte der Bezug nahe null sein.

Die Westnetz besteht aber RLM Zähler
discovergy hatte ja z. T. zunächt SLP Zähler gemeldet.
Da hat Westnetz lange Krach gemacht
So viel ich weiß soll das jetzt bereinigt sein ?
habe aber noch keine entsprechenden Meldungen bekommen ?
Die PV Leistung wird die 60000 kwh bei den 3 Anlagen , nicht überschreiten
Mit der 4. Anlage ( Direkteinspeisung, keine RLM Messung ) wird auch 90000 nicht
überschritten
Gruß
Hartmut

Moin,
da kann man wohl nichts machen, oder?!

Sie haben am 6. Januar 2021 uns den Auftrag erteilt, Sie mit Strom für Ihre Wärmepumpe zu beliefern. Dabei haben Sie auch bestätigt, unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen GASAG | STROM Wärmepumpe und GASAG | STROM Nachtspeicher“ (AGB) gelesen zu haben. Unter § 9.1 steht: „Der Kunde ist während der Laufzeit des Stromlieferungsvertrags nicht berechtigt, sich einen eigenen Messstellenbetreiber zu suchen und mit diesem einen Messstellenvertrag abzuschließen.“ Wir bedauern, dass Ihnen dieser Umstand entgangen ist. Die AGB finden Sie als PDF-Datei im Anhang.

Das is schwierig…

Aus MsbGesetz:
§ 9 Messstellenverträge
(1) Die Durchführung des Messstellenbetriebs bedarf folgender Verträge des Messstellenbetreibers (Messstellenverträge):

  1. mit dem Anschlussnutzer oder dem Anschlussnehmer,
  2. mit dem Energielieferanten auf dessen Verlangen,
  3. mit dem Netzbetreiber für jede Messstelle,
  4. mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber bei jedem Messstellenbetreiberwechsel nach den §§ 5 und 6.

§ 54 ist zu beachten.
(2) Sind Regelungen der Messstellenverträge nach Absatz 1 Nummer 1 Bestandteil eines Vertrages des Energielieferanten mit dem Anschlussnutzer oder dem Anschlussnehmer zumindest über die Energiebelieferung (kombinierter Vertrag), entfällt das Erfordernis eines separaten Vertrages aus Absatz 1 Nummer 1.

Ich weiß nicht ob das von GASAG so richtig ist, wenn der Hinweis auf das Vebot des MSB-Wechsels fehlt bzw. in den AGB versteckt ist.

Wenn ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wende, wird mir u. U. wieder gekündigt…
Unterm Strich ist der GASAG-Wärmepumpentarif so günstig, dass es die paar Euros nicht Wert sind.
Können Sie nicht bitte in Ihrer Rechtsabteilung nachfragen?

Discovergy wird dir keine Rechtsberatung anbieten duerfen, und wohl auch nicht wollen. Dafuer muesstest du schon selbst einen Anwalt befragen.
Da es sich aber nicht um die Grundversorgung handelt gehe ich persoenlich davon aus das die Gasag durchaus eine Buendelung fordern kann. Wenn waere nur strittig ob das sittenwidrig zu tief im Kleingedruckten versteckt wurde. Ohne Rechstschutz wuerde ich aber an deiner Stelle keinen Cent in die Klaerung investieren, denn die Chancen das du das Geld einfach nur verbrennst halte ich fuer hoch. Die Gasag ist mit dem ganzen ja auch nicht allein, auch andere wie Awattar fordern ja einen speziellen Messstellenbetreiber bei einigen Tarifen.

Und wenn es nur ums Monitoring geht: da gibt es ja genug Loesungen die mit einem Zwischenzaehler funktionieren. Geraeteerkennung wird bei einem Waermepumpentarif wohl auch keinerlei Rolle spielen… selbst wenn sie funktionieren wuerde waere da wohl nicht viel zu erkennen.

Hallo,
ich muss evtl. , noch was nachschieben
Bei meinem Messkonzept, handelt es sich um eine " Gewillkürte Vorrangregelung"
Hiermit will Westnetz 3 Erzeugungsanlagen, mit Überschusseinspeisung,
berechnen, aus welcher Anlage, ich wie , viel kwh für meinen Eigenverbrauch entnommen habe, und wie viel, ich davon eingespeist, habe ?
Also ich kann das bislang , noch nicht erkennen.
Ich bin gespannt auf die nächste Abrechnung, im Jahre 2022.
Ich werde das, so wie ich das im Moment sehe auch nicht kontrollieren können.
Da ich nicht in die 1/ 4 Stundenmessung ein sehen , kann ??
Es sei denn ich mache noch eine Kurs bei Dscovergy
Gruß.
Hartmut

Ich muss nochmal was Nachschieben !
Es hat mittlerweile der 3. Anbieter, abgelehnt einen Lastgangzähler, zu beliefern ??
Ich habe bis jetzt, nur die günstigste Möglichkeit mich von Eon mit 50 € / monatGrundgebühr
beliefern z u lassen ?
Dann noch mal 1020 € / Jahr Messgebühr an Discovergy
Da s wird verdammt teurer eigenerzeugter Strom !! 200kwh / Jahr
Darf Eon sein Kartell. wirklich so schamlos, ausnutzen ?
Gruß,
Hartmut

Ich möchte noch mal, was nachschieben !
Der Wechsel zu e Optimum, soll nun am 01.11.2021 stattfinden ??
Wenn die nicht, dann 2 Tage später entdeckt haben, daß ic h RLM Zähler habe ?
Ich habe bei allen Weschselversuchen, auf meine geringen Verbrauch,
so, wie auch auf die ach so tollen RLM Zähler hingewiesen !!

Da nach geht , dann der Kampf, mit Eon los wegen des Wuchergrundpreises
von monatlich 211 €
Der Rechtsanwalt, ist schon vorgebucht ! und
auch das Fernsehen, hat schon Hilfe, zu gesagt
Gruß
Hartmut

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eOptimum verbaut in der Regel auch die RLM, selbst bei geringem Vebrauch.
Wenn du zu eO wechselst, dann zahlst doch nix mehr an EON?

Na ja, dann bin ich etwas beruhigter
Schönes Wocheneden wünsch ich Dir,
Gruß
Hartmut

Ich habe mal, falls das mit Awattar den Bach runter geht, mal bei meinen Stadtwerken angefragt.
Hier die Antwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei unseren Tarifen handelt es sich um einen sogenannte All-Inklusive-Verträge bei denen im vertraglich vereinbarten Strompreis gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem die Entgelte für den Messstellenbetrieb enthalten sind. Eine gesonderte Kündigung einzelner Leistungen des Stromliefervertrages ist nicht zulässig. Verträge die Ihren monatlichen Verbrauch abrechnen (ohne Abschlagszahlungen) bieten wir nicht an.

Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da. Melden Sie sich einfach bei uns.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Ihr Kundenservice der SWM Magdeburg

D.H. Was passiert mit dem Zähler, wenn ich von Awattar wechseln will? Ich den dort mit beauftragt? Gibt es eine Liste vom Stromlieferanten, die Tarife mit monatlicher Abrechnung anbieten und Eure Zähler akzeptieren?

Suche mal nach Tibber, da wirst du was finden.

was mit dem Zähler passiert kannst du dir aussuchen. Du kannst entweder den Zähler von Discovergy weiter nutzen und dann selbst die Gebühren an Discovergy zahlen, oder zurück zum Zähler des grundzuständigen Meßstellenbetreibers wechseln. So oder so, die SWM werden dir das gleiche in Rechnung stellen, egal ob du „deren“ Zähler nutzt oder nicht. Nutz du den von Discovergy ist ihr Gewinn einfach höher.
Da sie aber vermutlich weder die günstigsten noch die ökologischsten sind… geh einfach woanders hin, wo man dir den Meßstellenbetrieb nicht nochmal berechnet.

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Na ja, der Vertrag über awattar mit Discovergy läuft über die ersten 2 Jahre, danach jährlich…