Übergabe von Zählpunkten mit nicht sendenden Zählern an die grundzuständigen Messstellenbetreiber

Hallo zusammen,

heute habe ich leider eine negative, aber dennoch notwendige Nachricht zu vermelden, die insbesondere Privatkunden mit nicht sendenden oder defekten Zählern betrifft. Da ein einwandfreier, ordnungsgemäßer Messstellenbetrieb dieser Zählpunkte nicht sichergestellt werden kann, ist leider im Rahmen des Insolvenzverfahrens beschlossen worden, einige hundert Messstellen, von denen wir derzeit keine Daten erhalten, abzumelden und wieder an die grundzuständigen Messstellenbetreiber zu übergeben. Dies betrifft vor allem Kunden unseres ehemaligen Geschäftspartners Enpal, aber auch einige Discovergy-Kunden, die in der Vergangenheit ihre Smart Meter direkt über unsere Webseite bestellt haben.

So sehr wir diesen Schritt bedauern, ist er absolut notwendig, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu konsolidieren und das Insolvenzverfahren im neuen Jahr abschließen zu können. Die Vertragskündigungen werden in den nächsten Tagen schrittweise verschickt.
Gerne informiere ich einzelne Kunden, ob sie von dieser Maßnahme betroffen sind.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und nutze die Gelegenheit, um noch einmal allen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr zu wünschen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

1 „Gefällt mir“

Dann hoffe ich mal dass ich nicht zu den Gekündigten zähle, mein Zähler läuft einwandfrei seit seiner Installation…

Alles Gute für 2023 für Sie und auch für DGY

Nicht euer Ernst oder?
Wollt ihr jetzt künftig jedem Kunden kündigen wenn ein Zähler kaputt geht?
Kann mir nicht vorstellen, dass sowas rechtlich überhaupt erlaubt ist.

Heisst keine Daten, garkeine? Mein Zähler läuft ja sonst recht zuverlässig.

die kaputten Zaehler sind ja hoffentlich inzwischen alle ausgetauscht, so dass es jetzt „nur noch“ um gestoerte Internetverbindungen, defekte Gateways etc. geht, aber die Zaehlung selbst korrekt erfolgt.
Fristgerecht kann Discovergy dann natuerlich kuendigen, also zum Ende der Laufzeit. Inwiefern sie ausserordentlich kuendigen koennen mag ich nicht abschliessend beurteilen, in dem Fall muesste sie aber natuerlich entsprechend die Gebuehren erstatten.
So oder so, selbst wenn es rechtswidrig waere, wie viele Kunden werden da schon mit einem Anwalt gegen vorgehen, mit ungewissem Ausgang? Wo es an der Kuendigung eh nichts aendert, sondern maximal ueber den Schadensersatz verhandelt wird. Und der Schaden gerade bei einer Privatperson meist gar nicht zu beziffern ist, wenn er ueber die Gebuehren der Dienstleistung hinaus geht.
Die Netzagentur wird sich dafuer auch nicht interessieren, solange Discovergy noch seinen Pflicht zur Messung nachkommt, und ggf. wenn Messwerte zu uebermitteln sind die per „Ablesekarte“ anfordert.

Hallo Pablo,

Kannst du mir gerne mal dies bezüglich eine PN schicken? Danke dir!

Lg.

Ich bin seit 2014 privater Kunde mit einem smarten Stromzähler von Discovergy. Im März 2022 wurde ein neuer Zähler eingebaut - Monate später sendete dieser neue Zähler keine Daten mehr.
Daraufhin meldete ich dies über das Kundenportal und bekam ein Ticket als Bestätigung des Problems mit dem Hinweis, dass es bearbeitet wird.

Seitdem kam niichts mehr.

Heute bekam ich dann die Kündigung mit der Ankündigung des Ausbaus des smarten Stromzählers.
Zum Glück habe ich nicht die Überlegung des smarten Gaszählers umgesetzt.

Frage: Welche alternativen Anbieter für smarte Strom- und Gaszähler gibts ?

Da wird auch nur Discovergy empfohlen - die ja leider nun ihre Kunden abstroßen…

Hallo Mario,

ich hoffe mein Beitrag wird nicht von Herr Santigao gelöscht. Aufgrund der nun geänderten Gesetzeslage von Herr Habeck bedarf es keinen wettbewerblichen-MSB für den digitalen Meter mehr. Jeder darf bei seinem grundzuständigen Messstellenbetreiber anrufen und dieser ist verpflichtet innerhalb weniger Monate zu handeln:
Smart Meter: Energiewende mit intelligenten Stromzählern.

Innerhalb von vier Monaten nach Deiner Bestellung muss der Mess­stel­len­be­trei­ber ein Smart Meter bei Dir einbauen.

Zwar nur 15-Minuten Werte, aber ein Portal gibt es auch. Vielleicht hilft dir das auch weiter, schade das du nicht mehr bei Discovergy bleiben darfst. Aber vielleicht gibt es auch andere Gründe?

Du weißt schon, dass dies Zukunftsmusik ist?
Das Gesetz gibts noch nicht, folglich kannst noch nichts verlangen.,…

1 „Gefällt mir“

Hallo @MarioH,

ich bedauere zutiefst die Kündigungen, die letzte Woche rausgeschickt wurden, aber sie sollten wirklich als einer der letzten Schritte bei der Sanierung des Unternehmens gesehen werden, bevor das Insolvenzsverfahren innerhalb weniger Wochen abgeschlossen wird. Zu den Alternativen würde ich mich ungern als Discovergy-Mitarbeiter äußern…

@thomas1, gegen Ihren Kommentar habe ich nichts einzuwenden. Es ist klar, dass mit der Gesetzesnovelle einige Änderungen für unser Geschäftsmodell einhergehen werden, aber ich glaube schon, dass in einem Land mit über 860 Verteilnetzbetreibern der wettbewerbliche Messtellenbetrieb weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen wird.

Viele Grüße und eine gute Woche!
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ich ich habe ja nun eine Kündigung erhalten. Jetzt möchte ich nur sicherstellen, daß diese auch für das gesamte Vertragsverhältnis gilt, d.h. für all meine 3 Zähler und ich mich nun um Zähler von SH-Netz kümmern kann. Ich will nicht eines Tage ohne Zähler/Strom da stehen… Oder mit halbem Service dann doch an Discovergy Teil-Verträge gebunden sein.

Hallo @Zeitfraktur

die Kündigung betrifft nur den in dem Anschrieben benannten Zähler, in Ihrem Fall der Zähler mit der Endung 6757. Da dieser seit 2022 nicht mehr in Betrieb ist, können Sie das Ganze als einen unglücklichen, bedauerlichen Fehler betrachten, für den wir uns entschuldigen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Leider häuften sich die Fehler und der Aufwand meinerseits seit Oktober immer wieder hinterherzurennen und niemanden zu erreichen ist für mich unerträglich geworden.

1 „Gefällt mir“

du wirst niemals ohne Zaehler dastehen. Der einzige Weg wie der Zaehler aus- und kein neuer eingebaut wird ist eine Abmeldung der Zaehlstelle, und das kann nicht Discovergy veranlassen, sondern nur du selbst beim VNB in Auftrag geben, ueber deinen Elektriker. Ansonsten werden Zaehler immer getauscht. Meldet Discovergy sich ab, dann kommt von sich aus der grundzustaendige Messstellenbetreiber, baut den Zaehler von Discovergy aus und seinen eigenen ein. Ist das gleiche Spiel wie beim Strombezug, auch dort wirst du nie ohne Strom dastehen, auch wenn dein EVU dir kuendigt. Es springt in dem Fall automatisch die Ersatz- und spaeter Grundversorgung ein.

He,

es ist bei uns hier auch eine Kündigung eingetroffen.
Ihr Kündigt scheinbar Zähler die normal im Turnus getauscht wurden, also die ausgebauten.
Es würde bestimmt einige beruhigen, wenn ihr uns sagt, dass dies dann auch wirklich nicht den in Funktion befindlichen Zähler betrifft.
Ich frage mich auch was passiert wenn der Versorger das bekommt. Nicht das die nicht durchsehen und den Zähler dann austauschen wollen und womöglich den der neu drin ist und eine andere Nummer hat.

Hallo @PH-KH, das ist in der Tat ein bedauerlicher Fehler, der bei manchen Kunden eingetreten ist, und betrifft nicht den in Funktion befindlichen Zähler. Der örtliche Netzbetreiber sollte im Prinzip nichts davon bekommen.

Viele Grüße und entschuldigen Sie die Umstände
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ich habe vor 8 Tagen die Mitteilung meines Verteilnetzbetreibers (Stadtwerke Bietigheim-Bissingen) bekommen, dass Discovergy der Messstellenbetrieb untersagt worden sei und wir nun mit Smartmeetern von denen ausgestattet werden würden. Meine Zähler laufen einwandfrei, liefern die Daten, ich bin entsetzt!
Leider reagiert ihr weder auf Mail, noch auf Telefon, so dass ich allmählich dacon ausgehen muss, dass es ein sehr ernsthaftes Problem auf Seiten Discovergy gibt.
Was kann ich tun, um meine Zähler bei Discovergy zu behalten. Ich würde der Firma ja gerne die Treue halten und auch einen veriatablen Streit mit den SWBB anfangen, aber ohne jede Rückmeldung ist das schwierig.

Meines Wissens nach ist der Messstellenbetrieb insgesamt nicht untersagt.
Mit jedem VNB muss aber ein Rahmenvertrag über den Messstellenbetrieb gemacht werden, da könnte es sein, dass der von den SWBB gekündigt wurde.
Genaues müsste @PabloSantiagoDGY in Erfahrung bringen…

Hallo @tango und danke für Ihre Nachricht. Ich sende Ihnen eine private Nachricht.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH