Wechsel des EVU zum Jahreswechsel - welcher Zählerstand gilt

Moin, zusammen.

Zum Jahreswechsel findet bei mir auch ein Wechsel des EVU statt. Mich würde jetzt interessieren, wie die beiden in diesen Vorgang involvierten EVU diesen Vorgang handhaben.

Einmal unterstellt, sie machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich den Zählerstand selbst für den Zeitpunkt 31.12.2021, 24.00h/01.01.2022, 0.00h von Discovery abzuholen, wäre dies wohl klar. Einmal angenommen, der Zählerstand wäre zu diesem Zeitpunkt genau 10.000, dann wären die 10.000 für das eine EVU der Endstand, für das andere der Anfangsstand.

Nur zweifele ich daran, dass es so ablaufen wird, Bei der letzten Jahresabrechnung bat mich das EVU (dasjenige, dessen Vertrag jetzt zum 31.12.2021 endet) doch wie gehabt den Zählerstand per Karte (resp. Webportal) zu übermitteln.Vermutlich wird dies auch für das nachfolgende EVU der Fall sein.

Der Verteilnetzbetreiber (= grundzuständiger Messstellenbetreiber) dürfte ja aus der Nummer heraus sein. Oder?

@Discovergy

Wie sind eure Erfahrungen damit?

Mit freundlichen Grüßen
Kasimirow

Der VNB bekommt die Zahlen auch.
Wenn der Vertrag endet, ist der Abrechnugszählerstand der Beginn für den Neuen Anbieter.

Hallo @Kasimirow

Discovergy übermittelt Ihren Zählerstand an den Netzbetreiber einmal im Jahr, in Ihrem Falle konkret am 30. September (Turnusablesung). Bei einem Wechsel des Stromversorgers könnten theoretisch beide beteiligte Unternehmen die Daten (Anfangs- und Endzählerstand) direkt bei Discovergy durch eine EDIFACT-Nachricht abfragen, dies geschieht allerdings nicht so häufig und der Kunde muss meistens nach wie vor selbst den Zählerstand ablesen. Als Smart-Meter-Nutzer ist das auch kein großes Problem, denn unter Zählerstände können Sie auf dem Discovergy-Portal den Anfangs- und Endzählerstand beliebiger Abrechnungszeiträumen abrufen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH