Freischaltung Zwei Richtungszähler

Der Zähler zählt schon in zwei Richtungen.

ja, und weiter? Es haben auch viele Autos heutzutage eine SItzheizung, die gar nicht mitbestellt wurde. Will man sie nutzen fallen trotzdem Kosten an. Deine Messstelle ist und bleibt, wie von dir beauftragt, eine 1-Richtungs-Zaehlung, auch wenn technisch bereits beide Richtungen gezaehlt werden. Es wurde weder beim VNB die zweite Zaehlrichtung registriert, noch wird sie gemeldet.

Könntest Du mir eine Kopie von meiner seinerzeitigen Bestellung zukommen lassen? Du hast sie ja anscheinend vorliegen. Danke.

Nun, wenn du einen Zweirichtungszaehler bestellt haettest, dann wuerde jetzt kein Aufpreis fuer die Umstellung dafuer zur Diskussion stehen, da es dann jetzt keine Umstellung gaebe. Einfaches Thema.

Zum mitmeißeln: Mein Zähler erfasst beide Richtungen. Mehr benötige ich nicht und der Netzbetreiber auch nicht. Wer von mir Geld will muss das begründen.

ist ganz einfach begruendet: du moechtest eine Aenderung. Wenn dir die jetzige SItuation reicht, dann ist ja alles gut und du haettest dir die ganze Diskussion schenken koennen. Im Endeffekt hast du halt 2 Optionen:

  1. zahlen, beide Richtungen im Portal sehen und an den Netzbetreiber offiziell gemeldet bekommen
  2. nicht zahlen und mit dem Leben was du hast. Natuerlich kannst du dann im Forum rumkotzen wie ungerecht die Welt ist, musst aber auch mit dem Gegenwind leben. Ist halt so.
    Gibt natuerlich auch noch Moeglichkeit 3, aber die kannst du nicht direkt beeinfluessen: Inexogy kuendigt das Vertragsverhaeltnis mit dir, weil man sich nicht jeden Kunden antun muss.

Hallo zusammen,
das ist ein klarer Fall von unnötiger Bürokratie, der meiner Meinung nach so entstanden ist:

  • Kunde installiert eine kleine Balkonanlage und informiert rechtskonform seinen VNB.
  • Der VNB verlangt von inexogy die Lieferung der Einspeisewerte, auch wenn es sich nur um wenige kWh pro Jahr handelt.
  • inexogy verlangt vom Kunden eine einmalige Bearbeitungsgebühr, da die Umstellung des Zählers und dessen MaKo bei uns natürlich Ressourcen bindet.

@Luggi, ich versuche in dem Fall zu vermitteln…

Viele Grüße
Pablo Santiago

1 „Gefällt mir“

Da frag ich mich doch ob bei einer Balkonanlage der VNB rechtlich richtig handelt wenn er Einspeisewerte verlangt ?

Ja natürlich tut er das… deswegen sind ja 2-Richtungs-Zähler gefordert.

Mich wundert nur, dass IXY überhaupt 1-Richtungszähler anmeldet. Absicht, damit man später die Umstellungsgebühr verlangen kann?

Soweit ich weiss reicht doch im Prinzip ein Ferrariszähler mit Rücklaufsperre bei Balkonanlagen? Ich habe auch einen 2-Richtungszähler wo die Einspeiserichtung nicht freigeschaltet ist, ich sie aber sehr wohl über die API auslesen kann. Mein VNB hat das auch nie gefordert…

Super und Danke. Das Problem konnte inzwischen gelöst werden.